Demonstrationen gegen Covid-Maßnahmen
Verordnung regelt Corona-Kundgebungen

- Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen: Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz – unter anderem setzt dies eine Anmeldung voraus – sind erlaubt.
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- hochgeladen von Christian Schwermer (Redakteur)
sz Kreis Altenkirchen. Nachdem die Altenkirchener Kreisverwaltung in den vergangenen Wochen mehrfach die als „Spaziergänge“ bezeichneten Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen und Impflicht per Allgemeinverfügung untersagt hatte, verzichtet man im Kreishaus zukünftig auf diesen Schritt.
Der Grund: Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) für Rheinland-Pfalz, seit dem 31. Januar in Kraft, trifft nach Mitteilung der Kreisverwaltung hierzu eine klare Regelung. Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz – unter anderem setzt dies eine Anmeldung voraus – sind demnach erlaubt. Dabei gelten das Abstandsgebot und die Maskenpflicht (30. CoBeLVO, §4, Absatz 3).
Zuletzt hatten angemeldete Demonstrationen in Altenkirchen, Betzdorf und Kirchen stattgefunden, zudem gab es unangemeldete Veranstaltungen in Flammersfeld und Wissen. In Abstimmung mit der Polizei werden laut Kreisverwaltung auch weiterhin Kontrollen stattfinden, Verstöße gegen Versammlungsgesetz oder Corona-Bekämpfungsverordnung werden geahndet.
Autor:Redaktion Altenkirchen aus Betzdorf |
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