Betreiber prüft möglichen Bau von fünf Anlagen am Walkersdorfer Berg
Die Antwort kennt nur der Wind

- Oberhalb des alten Gilsbacher Sportplatzes würde der niedersächsische Investor Volkswind gerne fünf Windkraftanlagen zwischen der L 723 (l. u.) und der A 45 (im Hintergrund) bauen. Die höchste soll laut Kreisverwaltung 200 Meter messen. Foto: kay
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tile Siegen/Gilsbach. Eigentlich sollte die Sache klar sein. Vor bald zwei Jahren stellte der Burbacher Rat die Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Ausweisung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet ein. Es fehle der dafür notwendige „substanzielle Raum“, hieß es seinerzeit. Der Vorbescheidsantrag, den das Unternehmen Volkswind im Sommer 2019 beim Kreis Siegen-Wittgenstein stellte, oberhalb des Gilsbacher Sportplatzes am Pfaffenwald eine Anlage zu errichten, wurde in der Burbacher Politik daher mit Verwunderung aufgenommen. Einstimmig verweigerte der Bauausschuss damals sein Einvernehmen; denn außerhalb der ausgewiesenen Vorrangzone „Weisenberg Nord“ (Gemarkung Gilsbach/Würgendorf) könne kraft Gesetzes gar keine Windkraftanlage gebaut werden.
tile Siegen/Gilsbach. Eigentlich sollte die Sache klar sein. Vor bald zwei Jahren stellte der Burbacher Rat die Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Ausweisung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet ein. Es fehle der dafür notwendige „substanzielle Raum“, hieß es seinerzeit. Der Vorbescheidsantrag, den das Unternehmen Volkswind im Sommer 2019 beim Kreis Siegen-Wittgenstein stellte, oberhalb des Gilsbacher Sportplatzes am Pfaffenwald eine Anlage zu errichten, wurde in der Burbacher Politik daher mit Verwunderung aufgenommen. Einstimmig verweigerte der Bauausschuss damals sein Einvernehmen; denn außerhalb der ausgewiesenen Vorrangzone „Weisenberg Nord“ (Gemarkung Gilsbach/Würgendorf) könne kraft Gesetzes gar keine Windkraftanlage gebaut werden. Dass in Sachen Windkraft offenbar nichts eindeutig ist, zeigt aber das weiterhin bestehende Bemühen von Volkswind, zwischen Gilsbach und Wilden zu bauen. Und zwar nicht, wie vormals angefragt, eine Anlage – gleich fünf Windräder sollen sich irgendwann zwischen der L 723 und der A 45 (Höhe Parkplatz Landeskroner Weiher) drehen. Das höchste sei laut Kreisverwaltung mit 200 Metern angedacht.
Alle zuständigen Stellen kamen mit Investor zusammen
Im Rahmen eines sogenannten Scoping-Termins, zu dem am Montag der niedersächsische Investor sowie betroffene und zuständige Stellen im Kreishaus an einem Tisch zusammenkamen, hatten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen noch vor einem potenziellen Bauantrag zu äußern. Aus Sicht der Gemeinde habe sich die Situation nicht verändert, stellt Thomas Leyener, Fachbereichsleiter Bauen der Burbacher Verwaltung, auf SZ-Anfrage fest. Die Gründe, warum man seinerzeit von der Ausweisung weiterer Vorrangzonen abgesehen habe, hätten weiterhin Bestand. Im Bereich Pfaffenwald bzw. Walkersdorfer Berg brüte beispielsweise mit der Waldschnepfe ein windkraftsensibles Tier. Dessen Vorkommen sei ein wesentlicher Faktor für die Verfahrenseinstellung gewesen.
Lediglich ein Brainstorming
In der Vorbesprechung, die in solchen Angelegenheiten üblich sei, sei es ausschließlich um umweltrechtliche Belange gegangen, erklärt Andreas Jung vom Amt für Bauen und Immissionsschutz des Kreises Siegen-Wittgenstein. Der Investor sei über die herrschenden Gegebenheiten informiert worden. Teilgenommen hätten alle Träger öffentlicher Belange in dieser Sache. Neben der betroffenen Kommune auch die untere Naturschutzbehörde, die untere Wasserschutzbehörde sowie Naturschutzverbände. Es sei lediglich eine Art Brainstorming gewesen. Eine Empfehlung sei nicht ausgesprochen worden, gleichwohl hätten die Naturschutzverbände schon deutlich anklingen lassen, dass in dem von Volkswind ins Auge gefassten Areal ganz genau hingesehen werden müsse, so Andreas Jung.
Viel Zeit vergangen
Was der Investor nun mit den Informationen anstelle, müsse er selbst entscheiden. Ihm werde eine Niederschrift des Gesprächs übermittelt. Sollte es trotz der bestehenden Konzentrationsplanung der Gemeinde Burbach, die zunächst eine „Ausschlusswirkung entfaltet“, zu einem Antrag nach dem Bundesimmissionsgesetz auf Errichtung und Betrieb der Windkraftanlagen kommen, müsse sich der Kreis damit auseinandersetzen, beschreibt Andreas Jung das mögliche Szenario. Die Ausweisung der Konzentrationszonen sei nun ja schon eine Weile her, einige Gutachten entsprechend alt. Außerdem gebe es mittlerweile neue Gerichtsentscheidungen, die gegebenenfalls berücksichtigt werden müssten.
Für den Fall eines Antrags habe Volkswind bereits angekündigt, die dafür erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung auf freiwilliger Basis selbst in Auftrag zu geben.
Der Ball liegt nun also bei Volkswind. Es dürften vor allem wirtschaftliche Faktoren eine Rolle spielen, ob das Unternehmen aus Ganderkesee (bei Delmenhorst) an seinem Vorhaben festhält und den Bau beantragt. Oder frei nach Bob Dylan: „The answer is blowing in the wind …“


Autor:Tim Lehmann (Redakteur) aus Siegen |
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