Wo weht Wind für Windräder?
Erneut über Vorrangzone nachdenken:
Veränderte Rechtsgrundlagen/Neues Standortgutachten
dibi Burbach. Im Juni 1998 befasste sich der Burbacher Rat letztmalig mit der Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet. Weil auch ein Gutachten aus Sicht des Rates keine geeignete Zone ans Tageslicht förderte, wurde das eingeleitete 23. Flächennutzungsplan-Verfahren seinerzeit eingestellt. Der damalige Abwägungsprozess stützte sich auf den Windenergieerlass von 1996, wonach insbesondere Waldflächen weitestgehend als potentielle Ausweisungsflächen ausgeschlossen wurden.
Dies hat sich seit Mai 2002 durch eine Änderung des Erlasses und der landespolitisch beabsichtigten Nutzungsintensivierung der regenerativen Energien geändert. Waldflächen sind nun nicht mehr grundsätzlich als Tabuzone anzusehen, sofern nach § 35 Baugesetzbuch so genannte öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Da derzeit im Burbacher Bauamt auch ein Bauantrag für eine Windkraftanlage im Bereich Bautenberg bei Gilsbach (gegen dieses Vorhaben hatten die jenseits der Gemeindegrenze betroffenen Wildener Nachbarn bereits im vergangenen Jahr protestiert) anhängig ist, wird der Hauptausschuss sich am morgigen Dienstag erneut mit der Ausweisung einer Vorrangzone befassen müssen. Nicht zuletzt, weil man durch eine solche Zone die Errichtung von Windrädern künftig besser steuern und somit einen Wildwuchs weitgehend verhindern kann.
Aus diesen Gründen empfiehlt es sich laut Bürgermeister Hermann-Josef Droege, das Verfahren zur 23. Flächennutzungsplanänderung wieder aufzunehmen und ein Büro mit der Erstellung eines an die aktuelle Rechtslage angepassten Gutachtens zu beauftragen. Wie es in der Verwaltungsvorlage für den Hauptausschuss weiter heißt, sein die »Anfertigung einer gutachterlichen Untersuchung schon aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlenswert«.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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