Weitefelder Spielplätze von Vandalen heimgesucht
Strafanzeige erstattet / Neue Friedhofssatzung verabschiedet
AUR Weitefeld. Eine neue Friedhofssatzung und eine neu gefasste Friedhofsgebührensatzung bildeten den Schwerpunkt der Sitzung des Ortsgemeinderates am Montag. Das Gemeindeprüfungsamt hatte bei der letzten überörtlichen Prüfung einige Passagen der zuletzt im Jahr 1995 novellierten Friedhofssatzung moniert, so u.a., dass die Ortsgemeinde für die Entfernung von Grabmalen nach Ablauf der Ruhefrist bisher keinen Kostenersatz verlangt hat. Die vom Rat verabschiedete neue Friedhofssatzung entspricht weitestgehend der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes.
Neu darin ist, dass es künftig keine Wahlgrabstätten mehr gibt. Stattdessen richtet Weitefeld auf Antrag Doppelgrabstätten ein. Diese werden jedoch nur noch auf dem Friedhof im Ortsteil Oberdreisbach der Reihe nach zugeteilt. Erstmals sind auch Urnenreihengrabstätten und anonyme Urnengrabstätten in der Satzung vorgesehen. In die Gebühren eingerechnet sind jetzt auch die Kosten der Grabmalentfernung nach Ablauf der Ruhefrist mit einer Pauschale von 70 Euro.
Nutzungsberechtigten, die Grabmale selbst abbauen, wird ein angemessener Teil des vorab entrichteten Entgelts erstattet. Die Friedhofsgebühren werden ansonsten nicht angehoben. Darauf verständigten sich die Fraktionen. Die schon bisher geltende Ruhefrist von 30 Jahren wird beibehalten. Der Friedhof im Ortsteil Weitefeld hat nach Einschätzung von Ortsbürgermeister Hartmut Stein noch ausreichend Belegungskapazität.
Zufahrt von Hachenburger Straße aus
Erweitert und zugleich arrondiert um fünf Grundstücke sowie zwei Wegeparzellen (letztere teilweise) »Vorn am Weyerweg« wird der Innerortsbereich in der Gemarkung Weitefeld entlang der Hachenburger Straße oberhalb der Tankstelle Höfer. Das so entstehende neue Baugebiet – im Plan als Mischgebiet dargestellt – weist sechs Baugrundstücke aus, von denen vier unmittelbar an der Hachenburger Straße, die restlichen zwei im rückwärtigen Bereich liegen. Die Zuwegung für diese beiden Baugrundstücke erfolgt über zwei Zufahrten von der Hachenburger Straße aus.
In die vom Rat verabschiedete vierte Änderung der so genannten Innerortssatzung ist auch der vom Planungsbüro Schnug-Börgerding, Altenkirchen, erstellte landespflegerische Planungsbeitrag. Dieser sieht die Einbindung des Erweiterungsgebietes durch eine zweireihige Hecke aus heimischen standortgerechten Sträuchern und die Anpflanzung von an die 20 hochstämmigen Bäumen, wie Ahorn, Buche, Esche, Eiche usw. vor.
Dank an Hüttenwart Knautz
Ortsbürgermeister Hartmut Stein informierte den Rat unter »Mitteilungen« über die Nutzung der gemeindlichen Grillhütte im zu Ende gehenden Jahr. Danach war die Hütte an insgesamt 70 Tagen vermietet. Stein bedankte sich bei Hüttenwart Horst Knautz für seine Arbeit.
Schäden in Oberdreisbach
Auch über Schäden an gemeindlichen Einrichtungen hatte Stein zu berichten. So hat es an den beiden Spielplätzen in Weitefeld in letzter Zeit erhebliche Zerstörungen gegeben, während die Verursacher am Spielplatz Weitefeld namentlich bekannt und auch kostenersatzwillig sind, wurde gegen die bislang noch unbekannten Täter, die die Schäden auf dem Oberdreisbacher Spielplatz verursacht haben, Strafantrag gestellt. Die durch die Nutzung des Festplatzes als Zwischenlagerplatz für die derzeit laufenden Kanalbaumaßnahmen entstandenen und noch entstehenden Schäden an Gemeindestraßen werden nach Abschluss der Arbeiten beseitigt, gab Stein bekannt.
Der nächste Seniorennachmittag der Ortsgemeinde ist schon terminiert. Er wird, so Hartmut Stein, am Samstag, 3.Mai 2003, stattfinden.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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