Drolshagener Politik entscheidet über neues Wohnheim für Geflüchtete
Ersatz für marode Unterkunft „In der Wünne“

- Eine Sanierung der maroden Flüchtlingsunterkunft „In der Wünne“ in Drolshagen ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr sinnvoll. Deshalb soll auf dem gleichen Flurstück ein Ersatzneubau errichtet werden.
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mari Drolshagen. Schon länger ist der Bau eines neuen Übergangswohnheims für geflüchtete Personen Thema bei der Stadt Drolshagen und der Politik. Deshalb wurde bereits im Mai 2020 ein Arbeitskreis gebildet, der die Unterbringung von Geflüchteten neu konzipieren soll. Die Mitglieder haben sich zunächst ausschließlich mit dem in die Jahre gekommenen Übergangswohnheim „In der Wünne“ beschäftigt. Nach erneuten Untersuchungen der Verwaltung unter Einbeziehung eines örtlichen Herstellers im Modulbau steht inzwischen fest, dass eine Sanierung oder sonstige erhaltende bauliche Maßnahmen aus wirtschaftlichen und tatsächlichen Gründen ausscheiden. Verwaltungsseitig wurde daraufhin untersucht, ob gegebenenfalls die Anmietung einer Wohncontaineranlage eine wirtschaftliche Alternative zu einem Neubau sein könnte. Dies hat sich allerdings aufgrund der damit verbundenen voraussichtlichen Kosten und der bauordnungsrechtlichen Einordnung einer solchen Wohnanlage als nicht sinnvoll erwiesen.
Neubau als langfristige Lösung
Da es unstrittig ist, dass in der Stadt Drolshagen dauerhaft Bedarf bestehen wird, geflüchtete Personen und in Einzelfällen obdachlose Personen vorübergehend unterzubringen, musste eine langfristige Lösung her. Diese sieht die Errichtung eines Ersatzneubaus für das Übergangswohnheim „In der Wünne“ vor. Diese Notwendigkeit besteht unabhängig von den weiteren Überlegungen zu einer möglichen Vorgehensweise in Bezug auf die Übergangswohnheime „Alte Schule“ und „ehem. Jugendhaus“, Bleche.
Platz für maximal 33 Personen
Der Arbeitskreis hat eine Konzeption für einen Ersatzneubau entwickelt und sich für einen konkreten Standort auf einer Teilfläche des gleichen Flurstücks „In der Wünne“ ausgesprochen. In der neuen Gemeinschaftsunterkunft können nach den Plänen maximal 33 Personen untergebracht werden. Die Gesamtherstellungskosten belaufen sich auf 2.174.600 Euro. Nun gilt es, die Konzeption nach der entsprechenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung weiterzuentwickeln.
Ausschreibung der Planungsleistungen
Die nächste Sitzung des Rates findet am 2. Dezember statt. Zunächst wird die Thematik jedoch zeitnah in der Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung und Umwelt am Dienstag, 23. November, im Musiksaal des Alten Klosters beraten. In einem ersten Schritt sollen die erforderlichen Planungsleistungen in dem Umfang ausgeschrieben und beauftragt werden, dass eine Entwurfsplanung einschließlich einer Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegen.
Vor diesem Hintergrund soll der Bürgermeister beauftragt werden, alle notwendigen Schritte für eine zügige Realisierung dieser Baumaßnahme einzuleiten. Die Zuständigkeiten für die Auftragsvergaben nach der Zuständigkeitsordnung bleiben selbstverständlich unberührt. Der Arbeitskreis soll parallel die angesprochenen Ideen zur Neukonzeption der Unterbringung von Geflüchteten weiterentwickeln.
Autor:Marianne Möller |
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