Auf der Suche nach einem städtebaulichen Rahmen
Rat bringt Untersuchungen für Jägersgrund auf den Weg
Erndtebrück. In der jüngsten Sitzung des Erndtebrücker Rates beschäftigten sich die Kommunalpolitiker auch mit dem Industrie- und Gewerbepark Wittgenstein im Jägersgrund. Einstimmig verabschiedeten sie sowohl die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme des Gebietes, als auch eine dafür gültige Vorkaufsrechts-Satzung – und folgten damit der Beschlussfassung im Bauausschuss.
Mit dem Instrument Neuland betreten
Die beiden Punkte waren zuvor gemeinsam behandelt worden. Dabei hatte Bauamtsleiter Heinz-Adolf Stöcker den Ratsmitgliedern noch einmal einige Informationen zu dem Instrument mit dem Namen „Städtebauliche Rahmenplanung” gegeben, da auch die Gemeinde damit „Neuland” betrete. Die Untersuchungsbereiche in der Gemarkung Schameder erstrecken sich hierfür auf die Gebiete nördlich, südlich und östlich der bereits bestehenden Gewerbeansiedelungen.
Weitere Flächen wirtschaftlich notwendig
Die Motivation für die Erstellung eines solchen Rahmenplanes wird in der Beschlussvorlage formuliert: „Die Erschließung neuer Flächen für die gewerbliche Wirtschaft im Raum Wittgenstein ist erforderlich, da für die Erhaltung und Entwicklung einer gesunden Wirtschaftsstruktur die bestehenden Flächenpotentiale in Zukunft absehbar nicht ausreichen werden. Um zukünftigen Engpässen vorzubeugen und den bestehenden Bedarf zu befriedigen, ist es deshalb notwendig, neue Flächen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bereitzustellen.” Diese sollten sich an bestehende Gewerbe- und Industriegebiete anlagern, um die bestehende Infrastruktur zu nutzen und und eine Zersiedelung zu vermeiden.
Klären, ob Eigentümer verkaufen wollen
Die vorbereitenden Untersuchungen sind erforderlich, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen, ob die betroffenen Eigentümer bereit sind, ihre Grundstücke an den Zweckverband Region Wittgenstein zu veräußern. Sollte dem so sein und etwa ein kommunaler Durchgangsgrunderwerb damit ermöglicht werden, dann wird keine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme festgesetzt.
Vorkaufsrecht für geordnete Entwicklung
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht steht der Gemeinde nämlich im Außenbereich nur zu, wenn es sich um Wohnraum handelt. Allerdings kann eine Gemeinde in Gebieten, für die sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten Entwicklung per Satzung Flächen bezeichnen, an denen der Kommune dann ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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