Kein Lebensraum für die Tierwelt
Erndtebrück will Schottergärten verbieten

- Schluss mit Steingärten in Erndtebrück: Die Edergemeinde will solche Anlagen in Zukunft nicht mehr zulassen.
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bw Erndtebrück. Die Anlegung von Schottergärten soll im Erndtebrücker Gemeindegebiet in Zukunft nicht mehr zulässig sein. Die Verwaltung erhofft sich den Auftrag vom Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung, eine entsprechende Satzung über die Gestaltung und die Ausstattung unbebauter Flächen auf Grundstücken erarbeiten zu dürfen. Das Thema steht in der Sitzung am Montag, 28. September, auf der Tagesordnung im Bauausschuss.
Eines stellt die Verwaltung klar: Bereits bestehende Schottergärten sollen Vertrauensschutz genießen, also in ihrem Bestand gesichert sein. Kein Hausbesitzer müsste somit einen Schottergarten zurückbauen. Die neue Regelung soll nur eine Anlegung weiterer Vorgärten dieser Art verhindern.
bw Erndtebrück. Die Anlegung von Schottergärten soll im Erndtebrücker Gemeindegebiet in Zukunft nicht mehr zulässig sein. Die Verwaltung erhofft sich den Auftrag vom Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung, eine entsprechende Satzung über die Gestaltung und die Ausstattung unbebauter Flächen auf Grundstücken erarbeiten zu dürfen. Das Thema steht in der Sitzung am Montag, 28. September, auf der Tagesordnung im Bauausschuss.
Eines stellt die Verwaltung klar: Bereits bestehende Schottergärten sollen Vertrauensschutz genießen, also in ihrem Bestand gesichert sein. Kein Hausbesitzer müsste somit einen Schottergarten zurückbauen. Die neue Regelung soll nur eine Anlegung weiterer Vorgärten dieser Art verhindern. Die Gemeinde hatte schon im Bebauungsplan für das kleine Neubaugebiet „An der Lai Nord“ in Schameder die Anlegung von Steingärten ausgeschlossen.
Steingärten stoßen auf erhebliche Kritik
Der Trend zum steinernen Vorgarten ist heute nicht mehr nur im städtischen Raum zu beobachten, sondern setzt sich auch auf dem Land immer mehr durch. Dabei stößt der Vorgarten ohne große Bepflanzung auf erhebliche Kritik, die auch die Gemeindeverwaltung deutlich benennt:
- Schottergärten „sind biologisch fast tot“. Die Flächen bieten für Insekten und Vögel weder Lebensraum noch Nahrungsquelle. Sie bestehen hauptsächlich aus Zierschotter, Kies und Steinplatten.
- Der Boden des Schottergartens ist quasi unbelebt, auch bei einer wasserdurchlässigen Unkrautfolie fließt das Wasser bei Regen durch das Gewicht der Steine nicht gut ab. Meist werde der Oberboden abgetragen und die Fläche mit Vliesstoff oder mit einer Teichfolie verschlossen.
- Steinerne Gärten heizen sich unter Sonneneinstrahlung massiv auf und strahlen diese Wärme abends wieder ab. Der ohnehin nur spärliche Bewuchs vertrocknet dadurch irgendwann.
- Pflegeleicht seien Schottergärten auch nur eine kurze Zeit lang. „Herbstlaub und Blütenblätter können nicht weggefegt, nur mit dem Laubbläser entfernt werden. Samenkräuter keimen in den Zwischenräumen der Steine und wachsen sehr robust weiter, die Steine setzen zudem Algen und Moos an“, so die Gemeinde, die aus all diesen Gründen ein künftig geltendes Verbot solcher Schottergärten anstrebt und damit durchaus – im Vergleich zu anderen Kommunen – auf enge Vorgaben setzt.
Da sich die Gemeinde Erndtebrück den Klimaschutz unter Bürgermeister Henning Gronau auf ihre Fahnen geschrieben hat, ist auch der Hinweis auf den hohen Energieverbrauch bei der Anlage eines solchen Schottergartens treffend. Hier erwähnt die Verwaltung den Abbau und den Transport der Steine, aber auch die Herstellung der Unkrautvliese, die nach zehn Jahren dann als Problemmüll entsorgt werden müssten. Die Gemeinde möchte in der Satzung eine Begrünung von unbebauten Flächen unter Verwendung von heimischen Gehölzarten anregen und fördern.
Autor:Björn Weyand (Redakteur) aus Bad Laasphe |
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