Gutachten weist auf Mängel in der Roger-Drapie-Straße hin
Pflaster entspricht nicht der Norm

- Ein Anwohner der Roger-Drapie-Straße in Erndtebrück hat ein Gutachten zum im Herbst verlegten Pflasterstreifen erstellen lassen. Der Sachverständige weist darin auf verschiedene Mängel hin.
- Foto: Björn Weyand
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bw Erndtebrück. Die Asphaltierarbeiten haben in der Roger-Drapie-Straße in Erndtebrück zwar kurz vor dem Weihnachtsfest ihren Abschluss gefunden. Zu Ende ist die Herrichtung der Straße im Neubaugebiet aber noch nicht. Zumindest nicht, wenn es nach einem Anlieger geht. Er hat ein Gutachten zu Mängeln am Pflasterstreifen erarbeiten lassen, das er nun auch der Gemeindeverwaltung vorlegen wird. Er gehe davon aus, so der Anlieger, „dass bei passender Wetterlage diese Mängel behoben werden und damit dann die Baustelle einen guten Abschluss findet“....
bw Erndtebrück. Die Asphaltierarbeiten haben in der Roger-Drapie-Straße in Erndtebrück zwar kurz vor dem Weihnachtsfest ihren Abschluss gefunden. Zu Ende ist die Herrichtung der Straße im Neubaugebiet aber noch nicht. Zumindest nicht, wenn es nach einem Anlieger geht. Er hat ein Gutachten zu Mängeln am Pflasterstreifen erarbeiten lassen, das er nun auch der Gemeindeverwaltung vorlegen wird. Er gehe davon aus, so der Anlieger, „dass bei passender Wetterlage diese Mängel behoben werden und damit dann die Baustelle einen guten Abschluss findet“. Denn die Anwohner in der Roger-Drapie-Straße dürfen sich ja glücklich schätzen: Dass eine Baustraße so kurz nach Erschließung des Baugebiets zu einer fertigen Anliegerstraße ausgebaut wird, ist alles andere als selbstverständlich, wie der Blick in andere Neubaugebiete in Wittgenstein zeigt. In Erndtebrück konnte jedoch der Endausbau erfolgen, weil nahezu alle Grundstücke bereits vermarktet und auch bebaut wurden. Mit dem Kauf des Bauplatzes hat jeder Häuslebauer auch einen Erschließungsbeitrag geleistet – und damit ja auch seinen finanziellen Anteil zum Endausbau der Straße.
Unterschiedliche Aufassungen
In seinem Gutachten führt der Sachverständige Michael P. Pankraz aus Bergisch Gladbach aus, dass es zwischen dem Anlieger und der Gemeindeverwaltung nach der Herrichtung des Mehrzweckstreifens, der eben auch als Gehweg dient, „zu unterschiedlichen Auffassungen über die Qualität der hergestellten Leistungen“ gekommen sei. Das Gutachten, erstellt nach dem Ortstermin am 23. November, listet in der Folge einige der Mängel auf:
- Die Pflasterfläche wechselt in Höhe der Haustür des Anliegers bzw. eines Straßeneinlaufs von dem sogenannten Fischgrätverband bzw. Ellenbogenverband plötzlich in einen Reihenverband mit Längsfugen in Fahrtrichtung. Laut DIN gilt jedoch: „Verbände mit durchgehenden Fugen in Fahrtrichtung sind bei befahrbaren Verkehrsflächen nicht zulässig.“ In diesem Fall handelt es sich ja um einen befahrbaren Mehrzweckstreifen.
- Die Breite des Gehwegs zwischen Fließrinne und Bordstein variiert von 1,39 bis 1,42 Meter, was zur Folge hat, dass an einigen Stellen zu große Fugen von bis zu 20 Millimetern übrig geblieben sind.
- Auch zwischen der Fließrinne und dem Pflasterstreifen sind die Fugen ungleichmäßig – und mit bis zu 10 Millimetern teilweise zu groß. Vorgeschrieben seien Fugenbreiten von 3 bis 5 Millimetern.
- Innerhalb der Pflasterfläche befinden sich verschiedene Einbauten für Hydranten oder Laternen, an denen Fugenbreiten von bis zu 20 Millimetern an den Hydranten und sogar bis zu 40 Millimetern an den Laternen gemessen worden seien.
- Die Einbauten der Schieberkappen bzw. deren Umrandung befand sich bis zu 7 Millimeter unter der Pflasterfläche. Es wurde auch festgestellt, dass das Pflaster stellenweise unterhalb der Fließrinne lag, an anderen Stellen hingen bis zu 20 Millimeter oberhalb der Fließrinne. Auch dies entspricht nicht der Norm. Außerdem gebe es keine gleichmäßige Fugenfüllung, fügte der Sachverständige hinzu. Die Fugen waren mit einem Sandgemisch verfüllt, auch „diese Bauweise entspricht nicht der einschlägigen Norm“, heißt es weiter.
Autor:Björn Weyand (Redakteur) aus Bad Laasphe |
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