Windpark Knippen
Betreiber bleiben zuversichtlich

- Der Betreiber des Windparks auf dem Knippen blickt zuversichtlich in die Zukunft.
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cs Büschergrund. Jetzt meldet sich der Betreiber zu Wort. Nachdem die drei Windräder am Knippen bei Büschergrund nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg kürzlich wieder eingeschaltet wurden und zumindest bis zum 29. Februar Strom ins Netz einspeisen dürfen (die SZ berichtete), äußert sich jetzt CPC Germania zum Sachverhalt. „Wir gehen davon aus, dass das Verwaltungsgericht kurzfristig auch über den Hauptantrag im Eilverfahren zugunsten der Windpark Knippen GmbH & Co. KG entscheiden wird“, führte Syndikusrechtsanwalt Gunnar Schwender auf SZ-Anfrage aus.
Projektgesellschaft droht die InsolvenzDer Jurist stellte außerdem klar, dass nicht dem Unternehmen mit Sitz in Rheine, sondern lediglich dessen Projektgesellschaft Windpark Knippen GmbH & Co.
cs Büschergrund. Jetzt meldet sich der Betreiber zu Wort. Nachdem die drei Windräder am Knippen bei Büschergrund nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg kürzlich wieder eingeschaltet wurden und zumindest bis zum 29. Februar Strom ins Netz einspeisen dürfen (die SZ berichtete), äußert sich jetzt CPC Germania zum Sachverhalt. „Wir gehen davon aus, dass das Verwaltungsgericht kurzfristig auch über den Hauptantrag im Eilverfahren zugunsten der Windpark Knippen GmbH & Co. KG entscheiden wird“, führte Syndikusrechtsanwalt Gunnar Schwender auf SZ-Anfrage aus.
Projektgesellschaft droht die Insolvenz
Der Jurist stellte außerdem klar, dass nicht dem Unternehmen mit Sitz in Rheine, sondern lediglich dessen Projektgesellschaft Windpark Knippen GmbH & Co. KG die Zahlungsunfähigkeit drohe, sollten die Anlagen in Freudenberg nicht dauerhaft wieder in Betrieb genommen werden dürfen. CPC trete als Kommanditistin dieser Gesellschaft auf und habe das notwendige Eigenkapital für die Realisierung des umstrittenen Windparks zur Verfügung gestellt. Gunnar Schwender rückte damit die Angaben des Arnsberger Verwaltungsgerichts ins rechte Licht.
Außerdem, so der Rechtsanwalt weiter, gehe man davon aus, dass das Verwaltungsgericht auch über den Hauptantrag im Eilverfahren zugunsten des Betreibers entscheiden werde – damit dürften die drei Anlagen ab dem 1. März weiter betrieben werden, bis Mitte Mai schließlich die mündliche Verhandlung des Hauptverfahrens ansteht.
Entscheidung gegen den Windpark "nicht realistisch"
„Wir erwarten nach wie vor, dass die Gültigkeit der Genehmigung bestätigt wird“, blickte Gunnar Schwender zuversichtlich in die Zukunft. Schließlich lägen inzwischen Fachgutachten für die Jahre 2017 bis 2019 vor, aus denen sich ergebe, dass die relevanten Angriffe des Klägers falsch seien. „Eine endgültige Entscheidung gegen den Windpark halten wir für nicht realistisch.“
Autor:Christian Schwermer (Redakteur) aus Siegen |
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