Backesfest-Unglück in Alchen
Strafmaß von unter zwei Jahren erwartet

- Die Wucht der Explosion war enorm.
- Foto: SZ-Archiv
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sz/js Alchen/Siegen. Das Ende der juristischen Aufarbeitung des tragischen Unglücks beim Alchener Backesfest rückt ein Stück näher in Sichtweite. Das Siegener Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Siegen zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht eröffnet. Die 1. große Strafkammer sieht die Zuständigkeit nicht beim Landgericht, heißt es aktuell aus dem Justizgebäude. Grund dafür sei, dass „eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren übersteigendes Strafmaß nicht zu erwarten sei“. Darüber hinaus liege aus Sicht der Kammer kein Fall einer besonderen Bedeutung vor – etwa aufgrund eines bis heute andauernden überregionalen Medienaufkommens oder eines vergleichsweise überragenden Interesses der Allgemeinheit.
sz/js Alchen/Siegen. Das Ende der juristischen Aufarbeitung des tragischen Unglücks beim Alchener Backesfest rückt ein Stück näher in Sichtweite. Das Siegener Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Siegen zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht eröffnet. Die 1. große Strafkammer sieht die Zuständigkeit nicht beim Landgericht, heißt es aktuell aus dem Justizgebäude. Grund dafür sei, dass „eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren übersteigendes Strafmaß nicht zu erwarten sei“. Darüber hinaus liege aus Sicht der Kammer kein Fall einer besonderen Bedeutung vor – etwa aufgrund eines bis heute andauernden überregionalen Medienaufkommens oder eines vergleichsweise überragenden Interesses der Allgemeinheit. Die Staatsanwaltschaft hat nichts einzuwenden gegen diesen Beschluss, sodass dieser inzwischen rechtskräftig ist und der Prozess vor einem Strafrichter des Amtsgerichts geführt wird. Wann genau das sein wird, steht derzeit allerdings noch nicht fest.
Zum Hintergrund: Zwei Frauen starben nach Explosion einer Pfanne
Angeklagt ist ein Mann aus dem Vorstand des Heimat- und Verschönerungsvereins, der seinerzeit ehrenamtlich für die problematische Pfanne zuständig war und dem die Anklageschrift nun fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ankreidet. Zur Erinnerung: Beim Backesfest Alchen im Spätsommer 2019 war es zu einer Explosion einer gasbetriebenen übergroßen Bratpfanne gekommen. Dabei waren zwei Frauen ums Leben gekommen, weitere Personen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.
Autor:Jan Schäfer (Redakteur) aus Siegen |
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