Verbraucherschutz gestärkt
Trinkwasser aus dem Hahn muss einwandfrei sein
fr Freudenberg. Mit der Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung, die am 1. Januar in Kraft getreten ist und die für Deutschland mit Blick auf den Verbraucherschutz die weltweit strengsten Standards mit sich bringt, befasste sich der Freudenberger Werksausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Verordnungsziel: »Das Trinkwasser muss am Wasserhahn einwandfrei beschaffen sein.«
Die Stadt Freudenberg ist zugleich Unternehmerin einer Wasserversorgungsanlage (Wasserwerk als Verteiler) und Inhaberin von Hausinstallationen. In die Überwachung der Wasserqualität fallen nunmehr auch Installationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit, insbesondere Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Gaststätten und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen bereitgestellt wird. »In enger Absprache mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung und der beteiligten Überwachungsbehörden ist es erreicht worden, dass den gestellten Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung Rechnung getragen wird. Die hiesigen Stadtwerke haben veranlasst, dass im gesamten Versorgungsgebiet entsprechende routinemäßige Untersuchungen der Wasserqualität durch ein beauftragtes Institut vorgenommen werden. Hierbei ist berücksichtigt worden, dass bei den jeweiligen Entnahmestellen auch diejenigen erfasst werden, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird«, heißt es in einer Sitzungsvorlage. Neben den Kontrollen im Netz würden auch Untersuchungen in den Wasserhochbehältern vorgenommen.
Weiterhin müsse bis zum 1. April ein Maßnahmenplan für den Notfall erstellt werden, »der Angaben darüber enthält, wie bei sofortiger Unterbrechung der Versorgung eine Umstellung zu erfolgen und wer welche Stellen zu informieren hat«. Dieser sei in seinen Grundzügen schon fertig und werde demnächst dem Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Genehmigung vorgelegt.
Neu sei auch die Meldepflicht für Brauch- und Regenwasseranlagen sowie Hausbrunnen. Laut Bekanntmachung des Kreises müssten Anlagen, die Wasser ohne Trinkwasserqualität fördern und dies über eine Hausinstallation fließe (z.B. für die Toilettenspülung), vom Betreiber gemeldet werden. Sollten solche Anlagen bereits betrieben werden, sei diese Anzeige »unverzüglich zu erstatten«.
Letztendlich bestehe auch eine verschärfte Anzeigepflicht des Unternehmers bezüglich der baulichen Veränderung im Leitungsnetz, Neubau von Hochbehältern oder Rohrbrüchen: »Für diese vorgeschriebenen Anzeigepflichten sind von den Stadtwerken Freudenberg entsprechende Vordrucke erarbeitet worden. Im Bedarfsfall ergehen dann die unverzüglichen Meldungen an das Gesundheitsamt des Kreises.«
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.