Wichtiges Element in Trauerarbeit
Grabsteinpfändung: »Erstaunen und Erschrecken« in St.-Marien-Gemeinde Freudenberg
sz Freudenberg. »Mit Erstaunen und Erschrecken« haben Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand der St.-Marien-Gemeinde Freudenberg über die Pfändung zweier Grabsteine gelesen (die SZ berichtete mehrfach). »Es ist allgemeine Überzeugung der Historiker und Volkskundler, dass sich in der bewussten Grabgestaltung nicht nur das Verhältnis zum Tod, sondern im Ganzen zum Menschen und seiner Würde ausdrückt«, äußern sich beide Gremien nach einer gemeinsamen Sitzung in einer Pressemitteilung.
Das Grabdenkmal mit Symbol, Spruch, Namen und Jahreszahl halte die Erinnerung an den Einzelnen, an Familie und Sippe fest, mache deutlich, dass hier eine einmalige Person ihre letzte Ruhestätte gefunden hat.
»Grabdenkmale künden von Ehre, Gedenken, Liebe, die den Heimgegangenen, den Abgeschiedenen auf seinem unbekannten Wege begleiten«, wird weiter argumentiert. »Es ist ein Unterschied, ob ich vor einer Rasenfläche oder vor einem Grabstein stehe, der mich an den Verstorbenen erinnert.« Auch mit Hilfe des Grabsteines und des dort angebrachten Namens sei man ihm verbunden und nahe, auch über den Tod hinaus. Insofern sei der Grabstein »ein wichtiges Element in der Trauerarbeit auf dem Weg des Gedenkens und des Abschiednehmens«.
Um nicht missverstanden zu werden, stellen Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand zwei Dinge klar. Zum einen: »Natürlich hat der Handwerker seinen Lohn verdient gemäß dem Wort Jesu ,Wer arbeitet, hat ein Recht auf seinen Lohn!’ (Lk. 10, 7 u.a.). Zum anderen wollen wir auch nicht verhehlen, dass es bisweilen einen unguten, übertriebenen Grabsteinkult gibt, bei dem nicht der ideelle, sondern der materielle Wert des Denkmals im Vordergrund steht.«
Dennoch blieben Fragen offen: »War es wirklich nicht möglich, in Anbetracht der Wichtigkeit eines Grabsteins und der negativen Folgen einer Pfändung für die Angehörigen die Sache einvernehmlich (über Ratenzahlung, Stundung bis hin zur eventuellen Einstellung der Zahlungen) zu lösen? Hat es einen Sinn, einen Grabstein zurückzufordern, um ihn dann zu schreddern? Der Steinmetz hat dadurch keinen Gewinn, sondern noch zusätzliche Kosten und Arbeit. Ist es sinnvoll und erlaubt, die Witwe des Verstorbenen in aller Öffentlichkeit so bloßzustellen?«
Wenn es in deutschen Gesetzen unpfändbare Gegenstände gebe, dann sollte der Gesetzgeber auch Grabsteine in diese Liste aufnehmen, schlagen Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand vor. Auch sei es »völlig unverständlich«, warum die Siegener Richter auf ein elf Jahre altes Urteil zurückgegriffen und nicht das Münchener Urteil vom Juli 2002 zur Grundlage ihrer Überlegungen gemacht hätten. Wenn das Gericht sage, der Grabstein diene nicht zur Beerdigung, sondern lediglich dem Andenken an den Verstorbenen, dann frage man sich: »Warum argumentiert das Siegener Gericht hier so rein formalrechtlich? Ist das Andenken der Verstorbenen nicht auch ein sehr hohes menschliches, kulturelles Gut, das zu schützen ist?«
Eigentümerin und somit Hausherrin der Friedhöfe sei in Freudenberg die Stadt (Anm. d. Red.: Einer der zu pfändenden Grabsteine befindet sich auf Freudenberger Gebiet). Daher frage man sich, wie sie zu dieser Sache stehe, und ob sie die Pfändung nicht hätte verhindern können. »Für uns ist der Friedhof ein Ort der Erinnerung, des Gebetes, der Ruhe und der Besinnung. Ein ,Kuckuck’ am Grab eines verstorbenen Mitmenschen passt dazu nicht. Insofern sehen wir in diesem Vorgehen durchaus so etwas wie die Störung der Friedhofsruhe.« Eine grundsätzliche, rechtliche Klärung der Frage sei sicherlich hilfreich.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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