Anlagen auf dem Knippen in Büschergrund
Windräder stehen ab Sonntag erneut still

- Seit Januar laufen die drei Windenergieanlagen auf dem Knippen wieder rund, nach aktuellem Stand der Dinge werden die „Mühlen“ am kommenden Sonntag, 1. März, jedoch wieder in den sogenannten Trudelbetrieb versetzt.
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cs Büschergrund. Wie geht es ab dem kommenden Sonntag, 1. März, mit den drei Anlagen des Windparks Knippen in Büschergrund weiter? Wie ausführlich berichtet, gab das Arnsberger Verwaltungsgericht im Januar einem Eilantrag des Betreiberunternehmens statt und erlaubte, dass sich die drei „Mühlen“ zunächst bis zum 29. Februar wieder drehen dürfen.
Windräder auf dem Knippen laufen rund
Zur Erinnerung: Im September vergangenen Jahres entschied das Oberverwaltungsgericht NRW, dass das Windrad-Trio vorerst nicht weiter betrieben werden darf. Damals bemängelte der Senat, dass die Zeiträume für die Untersuchungen zum Vorkommen des Rotmilans nicht ausreichten.
cs Büschergrund. Wie geht es ab dem kommenden Sonntag, 1. März, mit den drei Anlagen des Windparks Knippen in Büschergrund weiter? Wie ausführlich berichtet, gab das Arnsberger Verwaltungsgericht im Januar einem Eilantrag des Betreiberunternehmens statt und erlaubte, dass sich die drei „Mühlen“ zunächst bis zum 29. Februar wieder drehen dürfen.
Zur Erinnerung: Im September vergangenen Jahres entschied das Oberverwaltungsgericht NRW, dass das Windrad-Trio vorerst nicht weiter betrieben werden darf. Damals bemängelte der Senat, dass die Zeiträume für die Untersuchungen zum Vorkommen des Rotmilans nicht ausreichten. Aktuell sieht es danach aus, dass am Sonntag erneut der Schalter umgelegt wird – und die Anlagen abermals in den Trudelbetrieb versetzt werden.
CPC Germania rechnet nicht mit rechtzeitiger Entscheidung
„Das Verwaltungsgericht ist sich der Bedeutung der Angelegenheit nach unserem Eindruck sehr wohl bewusst, ist aber offenbar auch stark ausgelastet“, teilte Gunnar Schwender auf SZ-Anfrage mit. Der Syndikusrechtsanwalt des Betreibers, der CPC Germania, blickte für den Fall der Fälle schon einmal voraus: „Aus der Tatsache einer möglicherweise nicht rechtzeitigen Entscheidung, also bis zum Wochenende, können daher keine zwingenden Rückschlüsse auf die rechtliche Bewertung der Angelegenheit durch das Gericht gezogen werden.“
Verwaltungsgericht macht wenig Hoffnung
Das Verwaltungsgericht Arnsberg führte am Mittwoch auf SZ-Anfrage aus, dass eine Regelung über den 29. Februar hinaus nicht getroffen worden sei, auch die „endgültige“ Entscheidung in dieser Eilsache stehe demnach in Kürze nicht an. Nach wie vor sei es die Absicht, im Hauptsacheverfahren am 18. Mai eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Die im Januar getroffene einstweilige Reglung läuft faktisch also am Samstag aus, sodass die Windräder vom Netz gehen müssen.
"Wirtschaftlich nicht mehr tragbare Situation"
Ein erneuter Produktionsausfall würde jedoch zu einer „wirtschaftlich nicht mehr tragbaren Situation“ führen, unterstrich Gunnar Schwender. Will heißen: Sollten die Windenergieanlagen erneut über Wochen stillstehen, möglicherweise tatsächlich bis zum Hauptsacheverfahren im Mai, droht der Windpark Knippen GmbH & Co. KG als Projektgesellschaft von CPC Germania die Insolvenz. Gunnar Schwender: „Bestätigt durch die vorliegenden unabhängigen Gutachten und die Einschätzung der Genehmigungsbehörde dazu, sind wir unverändert davon überzeugt, dass relevante Schäden durch den Betrieb der Anlagen nicht verursacht werden und die Genehmigung in ihrem Bestand nicht gefährdet ist.“
Der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein lagen am Mittwoch keine neuen Informationen zur Thematik vor, „wir haben keine Handhabung“, hieß es von der Pressestelle. Im Kreishaus geht man ebenfalls davon aus, dass die Anlagen am Sonntag wieder abgeschaltet werden.
Die bisherige Berichterstattung zur Thematik finden Sie hier.
Autor:Christian Schwermer (Redakteur) aus Siegen |
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