Chatverläufe sprechen Bände
Indizien belasten Angeklagten schwer

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dach Herdorf/Koblenz. Richter Thomas Metzger muss ein dickes Fell haben. An dem erfahrenen Juristen war es, beim vierten Prozesstag des Missbrauchsverfahrens von Herdorf, Auszüge aus Chat-Protokollen vorzulesen. Außerdem beschrieb er zumindest in groben Zügen, was auf bestimmten Fotos zu sehen ist, die die Polizei auf einem sichergestellten Laptop gefunden hatte. Eine Dienstpflicht, um die Metzger wahrlich nicht zu beneiden war. Wie berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft dem 38-jährigen Michael T. (alle Namen geändert) vor, nicht nur Fotos von seiner heute 15 Jahre alten Tochter Johanna in teils pornografischen Posen gemacht und verschickt, sondern sie über zehn Jahre hinweg immer wieder missbraucht zu haben.
dach Herdorf/Koblenz. Richter Thomas Metzger muss ein dickes Fell haben. An dem erfahrenen Juristen war es, beim vierten Prozesstag des Missbrauchsverfahrens von Herdorf, Auszüge aus Chat-Protokollen vorzulesen. Außerdem beschrieb er zumindest in groben Zügen, was auf bestimmten Fotos zu sehen ist, die die Polizei auf einem sichergestellten Laptop gefunden hatte. Eine Dienstpflicht, um die Metzger wahrlich nicht zu beneiden war. Wie berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft dem 38-jährigen Michael T. (alle Namen geändert) vor, nicht nur Fotos von seiner heute 15 Jahre alten Tochter Johanna in teils pornografischen Posen gemacht und verschickt, sondern sie über zehn Jahre hinweg immer wieder missbraucht zu haben. Vor allem 2015 soll er dies teilweise vor der Kamera des Laptops und damit vor den Augen Dritter getan haben. Dazu sollen besagte Chatverläufe gehören.
Rechner war frei zugänglich
Dass es diese Chats gibt, steht außer Frage. Unter Nutzernamen wie „Laila.9“ oder „Starlisa“ schrieb da jemand mit den jeweiligen Gegenübern. Die Strategie der Verteidigung zielt darauf ab, dass es nicht zwangsläufig der Angeklagte gewesen sein müsse. Schließlich sei der Rechner im Haus der Familie frei zugänglich gewesen. Allerdings trug Richter Metzger Passagen vor, die wenig Fragen offenlassen. „Ich komme aus einem kleinen Städtchen nahe Siegen, der Ort heißt Herdorf“, hieß es da. Oder, nach seinem Namen gefragt: „Ich heiße Michael.“ Weiter: „Meine Tochter heißt Johanna.“Immer mal wieder geben die Chat-Partner Anweisungen, was derjenige am anderen Ende der Leitung mit Johanna tun soll. Vom Ausziehen bis hin zum Geschlechtsverkehr. Es ist teilweise sogar so, dass „Laila.9“ oder eben „Starlisa“ regelrecht anbietet, „etwas“ mit Johanna vor der Kamera zu „machen“.
Vorgänge können Angeklagten zugeordnet werden
Einmal wird das Geschehen offenbar abrupt abgebrochen. „Ihre Sis (Schwester, Anm. d. Red.) ist runtergekommen, war echt knapp!“, wurde dabei aus Herdorf getippt. Johanna hat eine ältere Halbschwester. Ein anderes Mal wird von Johannas Freundinnen geschwärmt. Die eine sei „acht Jahre alt, Top-Figur“. Der Beamte, der einen der sichergestellten Laptops untersucht hatte, ordnete nahezu alle Vorgänge auf dem Rechner dem Angeklagten zu. Im Betriebssystem sei „Michael“ als Nutzer angegeben worden, auch bei den meisten der gefundenen Dokumente, zumal Briefe, sei der Angeklagte als Absender angegeben. Der Polizist bestätigte zudem, dass ein Chat- und Videoprogramm installiert gewesen sei. Darin habe es vier Profile gegeben, bei denen zwei mit einer E-Mail-Adresse hinterlegt waren, die zu den Initialen des Angeklagten passen. Außerdem seien die Fotos von Johanna, die über dieses Programm verschickt worden sind, mit einem Handymodell gemacht worden, das auch bei Michael T. sichergestellt worden war.
Mutter zeichnet anderes Bild
Ein gänzlich anderes Bild zeichnete indes die Mutter des Angeklagten. Michael T. sei schon als Junge „immer lieb“ und „nie ungezogen“ gewesen, habe sich „ganz normal“ entwickelt. „Nie im Leben“ habe er die ihm vorgeworfenen Taten begangen. Sie verwies im Zeugenstand auf die vielen körperlichen Gebrechen ihres Sohnes, er könne sich doch weder bücken noch hinknien. „Wie soll der sowas gemacht haben?“, fragte die 67-Jährige. Auch ihre Enkeltochter Johanna, die viel Zeit mit der Oma verbracht habe, sei anfangs „ein liebes Kind“ gewesen. Doch als sie auf die weiterführende Schule gekommen sei, sei sie „aufsässig geworden“.Außerdem legte Dr. Ingo Weisker sein psychiatrisches Gutachten vor. Ausführlich erläuterte er, nach welchen Methoden er dabei vorgegangen ist. Er hatte den Angeklagten zwei Tage lang im Gefängnis untersuchen können. Es ging nun vor allem um die Frage, ob bei einer Verurteilung auch eine Sicherungsverwahrung infrage kommen könnte. Weiskers Fazit: Weil die Taten – die Schuld vorausgesetzt – ausnahmslos zu Hause und stets mit Johanna begangen worden seien (und das Mädchen mittlerweile woanders lebt), sei eine Wiederholungsgefahr bei Michael T. „sehr gering“. Der Prozess wird fortgesetzt.
Autor:Achim Dörner (Redakteur) aus Betzdorf |
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