Zutritt nur mit negativem Corona-Test
DRK-Krankenhaus verhängt Besuchsverbot

- Aufgrund der aktuellen hohen Inzidenz im Landkreis und den damit öfter auftretenden Virus-Mutationen. hat sich die Leitung des DRK-Krankenhauses in Kirchen dazu entschieden, ein absolutes Besuchsverbot auszusprechen.
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sz Kirchen. Aufgrund der aktuellen hohen Inzidenz im Landkreis und den damit öfter auftretenden Virus-Mutationen. hat sich die Leitung des DRK-Krankenhauses in Kirchen dazu entschieden, ein absolutes Besuchsverbot auszusprechen und das Betreten des Krankenhauses bzw. der MVZ-Praxen am Krankenhaus nur noch unter strengen Auflagen zu gestatten.
FFP-2-Maske und negativer Test
Grundsätzlich ist der Besuch des Krankenhauses ab sofort nur noch mit FFP-2-Maske und dem Nachweis eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, möglich. Diese Regelung gilt auch für Patienten der MVZ-Praxen im Krankenhaus. Zur Dokumentation muss ein ausgefüllter Corona-Fragebogen mitgebracht werden.
Krankenhausbesucher nur in Ausnahmefällen
Krankenhausbesuche können nur in besonderen Fällen (schwerstkranke oder sterbende Patienten, dementiell Erkrankte sowie Väter zur Geburtsbegleitung) und grundsätzlich nur nach Rücksprache und Genehmigung durch jeweiligen behandelnden Arzt gestattet werden. Der Kontakt über das Telefon oder andere Kommunikationswege ist weiterhin möglich. Über die Rufnummer der Zentrale, (0 27 41) 68 2-0 ist auch die Krankenhausseelsorge erreichbar, die sowohl den Patientinnen und Patienten als auch ihren Angehörigen zur Verfügung steht.
Autor:Redaktion Altenkirchen aus Betzdorf |
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