Landgericht schickt Angeklagten in Klinik
Haft für Hanfzüchtung

- Weil er eine professionell aufgezogene Marihuanazucht betrieben und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt hat, wurde ein 38-Jähriger im Landgericht Koblenz zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.
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- hochgeladen von Jan Krumnow (Redakteur)
nb Kirchen/Koblenz. Die Wohnräume im Chaos, die gleich nebenan liegende „Plantage“ ordentlich, die kleinen Setzlinge in Reih und Glied: Weil er eine professionell aufgezogene Marihuanazucht betrieben und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt hat, ist der 38-jährige David M. am Montag im Landgericht Koblenz zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.
Zu dem „saftigen“ Schuldspruch hat entscheidend beigetragen, dass David M. neben den Marihuana-Pflanzen, dem professionellen Zucht-Equipment und typischer „Händlerausrüstung“ auch einen Schlagring in seiner Kellerwohnung in Kirchen hatte. Und auch wenn der nach Aussage von David M. nur dekorativen Zwecken diente: Ein solcher Schlagring fällt unter das Waffengesetz.
nb Kirchen/Koblenz. Die Wohnräume im Chaos, die gleich nebenan liegende „Plantage“ ordentlich, die kleinen Setzlinge in Reih und Glied: Weil er eine professionell aufgezogene Marihuanazucht betrieben und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt hat, ist der 38-jährige David M. am Montag im Landgericht Koblenz zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.
Zu dem „saftigen“ Schuldspruch hat entscheidend beigetragen, dass David M. neben den Marihuana-Pflanzen, dem professionellen Zucht-Equipment und typischer „Händlerausrüstung“ auch einen Schlagring in seiner Kellerwohnung in Kirchen hatte. Und auch wenn der nach Aussage von David M. nur dekorativen Zwecken diente: Ein solcher Schlagring fällt unter das Waffengesetz.
Allerdings: Nutzt der verurteilte 38-Jährige die Chance, die ihm die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Thomas Metzger bietet, und steht eine Drogentherapie durch, kann die die dann noch übrige Strafe auf Bewährung erlassen werden.
Marihuana-Abend endete in der Klinik
Ende Oktober, die SZ berichtete, hatte die Verhandlung gegen David M. (Namen von der Redaktion geändert) begonnen. Erster Dominostein in der Kette war ein etwas ungewöhnlicher Notarzt-Einsatz Anfang März gewesen, wie Richter Metzger in der Urteilsbegründung rekapitulierte. Ein Pärchen hatte nämlich „die Idee gehabt, es mal mit Marihuana zu probieren“. Doch beide reagierten so heftig auf die Droge, dass der geplante gemütliche Abend für beide in der DRK-Klinik endete. Im Zeugenstand war von ausgestandenen Todesängsten die Rede.
Von dem Pärchen führte die Spur zunächst zu Lars D. und von dort zu David M. Wobei, weit hatten es die ermittelnden Beamten nicht: David M. hatte in der Kellerwohnung des Kirchener Wohnhauses von Lars D. und dessen Mutter Quartier bezogen. Immer der Nase nach hatte es dann laut Aussage der Polizisten geheißen – gut 500 Gramm Cannabis, Anzuchtzelte, Wärmelampen und eine Feinwaage wurden unter anderem sichergestellt. Und der Schlagring.
Marihuana-Züchtung für Eigenkonsum ungalubwürdig
Dass sich David M. vor Gericht zumindest zum Teil geständig zeigte, verzeichnete die Anklage ebenso als Pluspunkt wie jegliches Fehlen von Vorstrafen. Aber: Dass der selbst schwer abhängige 38-Jährige größtenteils für den Eigenkonsum gezüchtet habe, das sah die Staatsanwältin als reine Schutzbehauptung an: zu hoch der finanzielle Aufwand für die Ausstattung, zu groß die Drogenmenge, zu vielsagend der Austausch von Textnachrichten mit Kunden. Dazu der Schlagring, der „bewusst zugriffsbereit“ parat gelegen habe. Fünfeinhalb Jahre Haft – so lautete die Forderung, aber auch schon die Vertreterin der Staatsanwaltschaft machte gleich deutlich: Am besten sei David M., dem die psychiatrische Gutachterin Dr. Anette Korte zuvor eine „tief eingewurzelte Neigung“ zu Betäubungsmitteln – genauer gesagt: Marihuana und Heroin – attestiert hatte, in einer Therapieanstalt untergebracht. Verteidiger Michael Hasslacher (Remagen) führte ganz ähnliche Pluspunkte für seinen Mandanten an. Ein großer Schaden sei nicht entstanden, ergänzte der Rechtsanwalt. Der Schlagring, Symbol eines Vereins, sei lediglich ein Dekostück gewesen – aber, so räumte Hasslacher ein: Klar, der falle unters Waffengesetz. Er bat zum Abschluss seines Plädoyers um ein mildes Urteil.
„Es bleibt ein verbotener Gegenstand“, hielt auch Richter Metzger in Sachen Schlagring noch einmal fest. Ansonsten sprach er von gleich zwei besonderen Aspekten: Der heftigen Reaktion des Zeugenpaares und dem blütenreinen Vorstrafenregister von David M.: „Eher ungewöhnlich in Betäubungsmittelkreisen.“
Die Kammer folgte dem Gedanken, dass eine stationäre Therapie eine echte Chance für David M. ist. Und, so Metzger: Ohne Therapie würden wohl weitere Straftaten folgen. Werde das Therapieziel erfolgreich erreicht, könne ein Teil Reststrafe, natürlich unter Auflagen, ausgesetzt werden. Rund zwei Jahre wird die Therapie für den 38-Jährigen voraussichtlich dauern – Metzger gab David M. mit; „Das wird Ansprüche an Sie stellen.“
Autor:Nadine Buderath (Redakteurin) aus Betzdorf |
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