Bitzchen Friesenhagen
Schmallenbachs müssen tief in die Tasche greifen

- Schon auf den ersten Blick wird deutlich: Das Grundstück von Schmallenbachs Bauernhof ist ein kleines bisschen größer als die umliegenden Parzellen. Beim Ausbau des Bitzchens hat genau das für eine Schieflage gesorgt.
- Foto: damo
- hochgeladen von Christian Schwermer (Redakteur)
damo Friesenhagen. Jörg Federrath hatte den richtigen Riecher: Als im Oktober 2019 das Koblenzer Verwaltungsgericht den Gebührenbescheid für das Bitzchen zerrupft hatte, blieb der Betzdorfer Rechtsanwalt zurückhaltend. Man habe eine Schlacht gewonnen, nicht aber den Krieg, zitierte Federrath damals im Gespräch mit der SZ einen der Verwaltungsrichter. Und heute steht fest: Diese Einschätzung trifft den Nagel auf den Kopf. Christiane und Christoph Schmallenbach, die sich vehement gegen einen 20.000-Euro-Kostenbescheid für den neuen Bürgersteig vor ihrem Hof gewehrt hatten, müssen zahlen.
Denn mittlerweile ist der Rechtsstreit bis in die höchste Instanz ausgefochten: Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat vor einigen Tagen entschieden – und es lässt keine Revision zu.
damo Friesenhagen. Jörg Federrath hatte den richtigen Riecher: Als im Oktober 2019 das Koblenzer Verwaltungsgericht den Gebührenbescheid für das Bitzchen zerrupft hatte, blieb der Betzdorfer Rechtsanwalt zurückhaltend. Man habe eine Schlacht gewonnen, nicht aber den Krieg, zitierte Federrath damals im Gespräch mit der SZ einen der Verwaltungsrichter. Und heute steht fest: Diese Einschätzung trifft den Nagel auf den Kopf. Christiane und Christoph Schmallenbach, die sich vehement gegen einen 20.000-Euro-Kostenbescheid für den neuen Bürgersteig vor ihrem Hof gewehrt hatten, müssen zahlen.
Denn mittlerweile ist der Rechtsstreit bis in die höchste Instanz ausgefochten: Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat vor einigen Tagen entschieden – und es lässt keine Revision zu. Die Schmallenbachs müssen exakt die Summe bezahlen, die der Kreisrechtsausschuss festgelegt hatte – also rund 13.500 Euro statt gut 20.000 Euro. Damit geht ein Rechtsstreit zu Ende, der seinen Anfang bereits vor vier Jahren genommen hat.
Ehepaar Schmallenbach wehrte sich sofort gegen den Kostenbescheid
Zur Erinnerung: Als 2016 die Weichen für den Ausbau des Bitzchens gestellt wurden, kristallisierte sich schnell ein echter Härtefall aus. Denn die Schmallenbachs betreiben am Rande der Gemeinde einen Bauernhof – dementsprechend ist ihr Grund und Boden deutlich größer als die Gärten der Nachbarn. Und weil das Kirchener Rathaus das gesamte landwirtschaftliche Anwesen als beitragspflichtigen Innenbereich gewertet hatte, sollten Christiane und Christoph Schmallenbach gut 40 Prozent aller Anliegergebühren des gesamten Straßenzugs übernehmen. Ihnen flatterte eine Rechnung über gut 20.000 Euro ins Haus. Von Anfang an hatte sich das Ehepaar gewehrt und damit argumentiert, dass ihr Hof im Außenbereich liege. Und dort fallen keine Anliegerbeiträge an.
Verbandsgemeinde mit heftiger Schlappe vor Gericht
Auch der Gemeinderat tat sich damals schwer damit, Schmallenbachs Parzellen als Innenbereich zu deklarieren: Zweimal verwehrte der Gemeinderat seine Zustimmung zu einer entsprechenden Vorlage aus dem Kirchener Rathaus. Aber es half nicht – und so versuchten die Schmallenbachs, sich selbst zu helfen: Sie traten den Marsch durch die juristischen Instanzen an. Schon 2017 im Kreisrechtsausschuss zeigte sich, dass der Gebührenbescheid aus Kirchen keineswegs unumstößlich war: Plötzlich wurden nur noch Teile der landwirtschaftlichen Grundstücke herangezogen, die Zahlungsaufforderung reduzierte sich auf rund 13.500 Euro. Aber eine weitaus größere Schlappe kassierte die Verbandsgemeinde vor dem Verwaltungsgericht, das die Beitragsbescheide wegen einiger formaler Fehler einkassierte.
Besonders unangenehm aus Sicht der Ortsgemeinde: Die Koblenzer Verwaltungsrichter hatten ins Urteil geschrieben, dass auch die Anlieger des „kleinen“ Bitzchens, einer Stichstraße, für den Ausbau des Bitzchens bezahlen müssten – ungeachtet der Tatsache, dass besagte Nachbarn bereits vor zehn Jahren zur Kasse gebeten worden waren, als die Bagger vor ihrer Haustür im Einsatz waren. Schon aus diesem Grund – und um Rechtssicherheit zu schaffen – hatte die Gemeinde das Urteil angefochten.
Das "kleine" Bitzchen ist vom Tisch
Mit dem neuen Urteil ist zumindest dieses Problem gelöst, freut sich Norbert Klaes. Denn das „kleine“ Bitzchen ist raus. „Für uns ist das Urteil ein Erfolg, denn wir können den Anwohnern der kleinen Stichstraße Entwarnung geben“, sagt der Ortsbürgermeister im Gespräch mit der SZ: „Wir sind froh, dass wir in diesem Punkt gewonnen haben.“ Und wichtig sei auch, dass jetzt Rechtssicherheit bestehe. Für die Schmallenbachs hat Klaes durchaus Verständnis: „Natürlich ist heftig, was sie zahlen müssen.“
Dem will auch Christoph Schmallenbach nicht widersprechen – aber auch er ist froh, dass das Thema jetzt endlich vom Tisch ist. Was die Kosten angeht, nimmt er’s mit Galgenhumor: Beim Telefonat mit der SZ ist im Hintergrund die Melkmaschine zu hören – darauf angesprochen, lacht er: „Irgendwie müssen wir ja das Geld für den Bürgersteig verdienen.“
Nachbarn könnten ebenfalls ein Veto einlegen
An seiner ursprünglichen Rechtsauffassung hat sich im Laufe der Jahre aber nichts geändert: „Mit Blick auf die Gerechtigkeit ist das Ergebnis unbefriedigend.“ Denn noch immer betrachtet er sein landwirtschaftliches Anwesen als Außenbereich. „Der Hof ist ein klassischer Aussiedlerhof, und die wurden ja ganz bewusst im Außenbereich angesiedelt. Dass nach und nach weitere Häuser an uns herangerückt sind, ändert daran nichts.“ Er hofft, dass aus seinem Fall eine Lehre gezogen wird: „Es wäre einfach sinnvoll, wenn Fragen nach Innen- oder Außenbereich festgelegt würden, bevor so ein Problem aufkommt.“
Ob mit dem Koblenzer Urteil aber wirklich alle juristischen Fragen in Sachen Bitzchen geklärt sind, darf bezweifelt werden. Denn auch alle anderen Anlieger werden jetzt neue Beitragsbescheide bekommen. Und die Summen, die sie zahlen müssen, werden etwas höher ausfallen. Gut möglich also, dass auch einige andere Nachbarn auf die Idee kommen, ein Veto einzulegen.
Autor:Daniel Montanus (Redakteur) aus Betzdorf |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.