Messerattacke Grund für Hausfriedensbruch?
Vater tritt Haustür ein

- Ich hab’ einfach reagiert.“ Harald B. trat die Glaskassette einer Tür ein, um seiner Tochter zu Hilfe zu eilen. Durch die Scheibe habe er gesehen, wie sie in Richtung Haustür ging – und hinter ihr plötzlich Enrico M. mit einem Messer in Hand auftauchte.
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dach Mudersbach. Eigentlich hätte es „nur“ um eine eingetretene Scheibe einer Haustür gehen sollen. Der Jurist spricht dabei von Hausfriedensbruch. Doch was der Angeklagte Harald B. sowie dessen Tochter und deren Lebensgefährte am Amtsgericht Betzdorf dieser Tage erzählten, lässt weitaus tiefer blicken.
Es ging um einen Vorfall, der rund eineinhalb Jahre zurückliegt und der sich in Mudersbach zugetragen hat. Der heute 51-jährige Harald B. (alle Namen geändert) hatte seine Tochter Melanie B. sowie deren neuen Freund Mark S. zu einer Wohnung gefahren, in der Melanie bis vor Kurzem mit ihrem Ex Enrico M. zusammen gelebt hatte. Enrico M. – so die Aussagen der anderen drei – habe Melanie B.
dach Mudersbach. Eigentlich hätte es „nur“ um eine eingetretene Scheibe einer Haustür gehen sollen. Der Jurist spricht dabei von Hausfriedensbruch. Doch was der Angeklagte Harald B. sowie dessen Tochter und deren Lebensgefährte am Amtsgericht Betzdorf dieser Tage erzählten, lässt weitaus tiefer blicken.
Es ging um einen Vorfall, der rund eineinhalb Jahre zurückliegt und der sich in Mudersbach zugetragen hat. Der heute 51-jährige Harald B. (alle Namen geändert) hatte seine Tochter Melanie B. sowie deren neuen Freund Mark S. zu einer Wohnung gefahren, in der Melanie bis vor Kurzem mit ihrem Ex Enrico M. zusammen gelebt hatte. Enrico M. – so die Aussagen der anderen drei – habe Melanie B. unter Druck gesetzt: Sie solle ihm das gemeinsame Kind vorbeibringen, andernfalls werde er Nacktfotos von ihr öffentlich machen.
Melanie B. und Mark S. „besuchten“ also Enrico M., um ihn zur Rede zu stellen. Beide verschwanden in der Wohnung, Harald B. blieb zunächst im Auto, wurde demnach aber mit jeder Minute nervöser. Er ging schließlich zur Haustür und klingelte.
Messer in der Hand
Durch die Scheibe habe er dann gesehen, wie seine Tochter in Richtung Haustür ging – und hinter ihr plötzlich Enrico M. mit einem Messer in Hand auftauchte. Laut einer Erklärung, die der Angeklagte von seinem Verteidiger Wolf Heller verlesen ließ, habe Enrico M. ausgeholt, um seiner Tochter in den Oberkörper zu stechen.
Da trat Mark S. auf den Plan: Er überwältigte Enrico M. und brachte ihn zu Boden. Währenddessen habe Enrico M. – bäuchlings liegend – versucht, mit Handbewegungen hinter seinem Rücken, Mark S. mit der Klinge zu verletzen.
„Ich stand vor dieser Tür – verzweifelt“, sagte Harald B. von der Anklagebank aus. „Sie können sich nicht vorstellen, was mir durch den Kopf gegangen ist, in dieser Situation.“ Er habe durch das Glas der Haustür sehen können, in welcher Gefahr sich seine Tochter befunden habe. Und er habe davon ausgehen müssen, dass in den nächsten Sekunden jemand schwer verletzt werden würde. Schließlich habe Enrico M. zuvor gebrüllt, er werde alle abstechen. Laut Mark S. rief Enrico M: „Ich bring’ dich um!“
Also trat Harald B. eine Glaskassette der Tür ein und betätigte von innen den Griff. „Ich hab’ einfach reagiert.“ Gemeinsam habe man Enrico M. dann entwaffnen können. Das Trio verließ daraufhin den Ort des Geschehens und rief die Polizei.
Lediglich Platzverweis
Ein Nebenaspekt des Verfahrens betrifft die Frage, ob der Vermieter der Wohnung Harald B. zuvor ein Hausverbot ausgesprochen hatte. Denn der Vater war rund einen Monat zuvor bei einem Polizeieinsatz in dem Haus zugegen. Damals hätten ihm die Beamten mitgeteilt, der Vermieter wünsche, dass er, also Harald B., die Szenerie verlasse, was er dann auch getan habe. Die Verteidigung tendierte dazu, dies lediglich als Platzverweis durch die Beamten zu werten, nicht als ausgesprochenes Hausverbot.
Zu all diesen Schilderungen hätte auch Enrico M. – gegen den ein gesondertes Verfahren läuft – seinen Teil beisteuern sollen. Schließlich ist es das Prinzip der Justiz, zunächst alle Seiten zu hören, um damit ein umfassendes Bild zu erhalten. Doch Enrico B. erschien nicht zum Prozess.
"Brauchen ein Urteil"
Auf das „Angebot“ von Oberamtsanwalt Seibert, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen, ging die Verteidigung nicht ein. „Wir brauchen hier ein Urteil“, so Rechtsanwalt Heller. Und das wird Enrico B. teuer zu stehen kommen, denn wegen seines Fehlens wird die Verhandlung fortgesetzt. Und er muss nicht nur diese Kosten übernehmen, sondern auch ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro berappen.
Und zum nächsten Termin wird ihm ein „besonderer Service“ zuteil werden: Die Polizei wird ihn unvermittelt zu Hause abholen.
Autor:Achim Dörner (Redakteur) aus Betzdorf |
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