Rückerstattung für Kreuztaler Eltern
Keine OGS-Gebühren im Januar

- Für die Eltern der Sekundarstufe des Städtischen Gymnasiums gibt es für den Monat Januar eine Rückerstattung der Gebühren.
- Foto: nja
- hochgeladen von Marc Thomas
sz Kreuztal. Kreuztaler Eltern erhalten für die außerunterrichtliche Betreuung in den Schulen eine Rückerstattung für den Monat Januar. Das gilt sowohl für die Betreuung in den Offenen Ganz- tagsschulen als auch für die Betreuung in der Gemeinschaftsschule Fellinghausen, der Katholischen St. Martin-Grundschule und in der Sekundarstufe des Städtischen Gymnasiums.
Autor:SZ Redaktion aus Siegen |
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