Kostensteigerung nicht in neuem System begründet

- Je weniger Fläche auf dem Grundstück versiegelt ist, desto geringer fällt die Niederschlagswassergebühr aus. Foto: nja
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nja Kreuztal. Das Thema ist landauf, landab in aller Munde und wird nun am Fuße des Kindelsbergs konkret: Jede Kommune in Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, eine getrennte Abwassergebühr einzuführen, also eine Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser – sie soll die Kreuztaler Bürger rückwirkend zum 15. November 2008 nunmehr 1,99 Euro pro Kubikmeter Wasser kosten – und eine Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser, die seit Jahresbeginn 66 Cent pro Kubikmeter kosten soll. Der Haupt- und Finanzausschuss gab gestern grünes Licht für diese Regelung. Addiert man beide Gebühren, ergibt dies 2,65 Euro.
Sie stehen der bisherigen Gebühr für beide „Wassersorten“ in Höhe von 2,10 Euro gegenüber. Kämmereileiter Michael Kass betonte allerdings: Wäre das bisherige System einer Einheitsgebühr beibehalten worden, wäre die Gebühr auf 2,73 Euro, angestiegen. Grund für die Anhebung seien Steigerungen bei den Betriebskosten in den Kläranlagen Kreuztal und Buschhütten sowie die umfangreichen Baumaßnahmen in der Kläranlage Buschhütten (Investitionsvolumen: über 5 Mill. Euro), für die zusätzliche Abschreibungen und Zinsen in Höhe von rund 400 000 Euro entstünden, die den Gebührenhaushalt zukünftig belasteten.
2006 sei die Gebühr von 2,45 auf 2,10 Euro gesenkt worden, „um im Sinne der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes die seinerzeit aufgelaufenen Überschüsse innerhalb von drei Jahren abzubauen“. Dies sei nun geschehen. Seit 1999 habe es im Kreuztaler Abwassersektor keine Gebührenanhebung mehr gegeben; vielmehr sei schon 2004 eine Senkung von 2,60 auf 2,45 Euro vollzogen worden. Und selbst nach der nun notwendigen Erhöhung stehe Kreuztal im Vergleich zu den Nachbarkommunen nach wie vor sehr gut da. Auch mit Blick auf den Umstand, dass Kreuztal auch keine Kanalanschlussbeiträge erhebe, befand Kass: „Wir sind im Kreis top.“
Er erläuterte dem Ausschuss detailliert die komplizierte Art der Kalkulation und Recherche, um aus der einheitlichen Gebühr zwei getrennte Gebühren zu schaffen. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich weiterhin an der Frischwasserentnahme. Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nun aber nach der Größe der bebauten bzw. versiegelten Flächen, von denen direkt oder indirekt Oberflächenwasser dem städtischen Kanalnetz zugeführt wird. Hierfür hatte die Kommune im vergangenen Jahr eine umfassende Befragung der Grundstückseigentümer durchgeführt (die SZ berichtete). „Wir hatten eine Rücklaufquote von 81 Prozent“, freute sich Kass. „Das hatten wir niemals erwartet.“ Rund 11 000 Grundstücksparzellen seien ausgewertet worden.
Wie wirkt sich die neue Gebühr nun aber auf die Bevölkerung aus? Gewinner des neuen Systems, so Kass, sind jene, die im Verhältnis zum Wasserverbrauch wenig befestigte Flächen auf ihrem Grundstück haben. „Verlierer“ seien somit z. B. Discounter: Dort werde wenig Wasser verbraucht, es gebe aber großzügige Parkflächen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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