Kreuztal achtet auf konsequente Umsetzung
Mülltrennung:
Neue Gewerbeabfall-Verordnung macht keine größeren Umstellungen nötig
sz Kreuztal. »Wie gedenken Sie der neuen Verordnung in der Verwaltung bzw. bei städtischen Einrichtungen bis hin zu den Schulen gerecht zu werden«, fragte SPD-Ratsmitglied Roland Abel bei Bürgermeister Rudolf Biermann mit Blick auf die Anfang 2003 in Kraft getretene Gewerbeabfall-Verordnung nach.
Die Verordnung, so war aus dem Kreuztaler Rathaus zu vernehmen, lege in wesentlichen Teilen Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen, ihre Vorbehandlung sowie Kontrollregelungen fest. »Sie richtet sich in erster Linie an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen – also an Gewerbe, Handel und Industrie – aber auch an die Betreiber von öffentlichen Einrichtungen.«
Von besonderer Bedeutung sei, dass »die im Bereich der Gewerbebetriebe anfallenden nicht verwertbaren Restabfälle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, mithin den Kommunen, anzudienen sind. Die damit verbundene Verstetigung oder gar Verstärkung der Auslastungsquote kommunaler Entsorgungsinfrastruktur soll nach dem Willen des Verordnungsgebers zu einer finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beitragen«. Die Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen machten insoweit keine größeren Umstellungen erforderlich, »als bereits seit mehreren Jahren in allen städtischen Einrichtungen, ob Schulen, Kindergärten, Verwaltungs- oder anderen Gebäuden, eine separate Einsammlung und Entsorgung von kompostierbaren Abfällen, Glas, Papier, so genannten Leichtfraktionen sowie Restabfällen erfolgt.«
Die Stadt Kreuztal werde jedoch im Sinne der Umwelt die neue Verordnung zum Anlass nehmen, auf eine möglichst konsequente Umsetzung und Einhaltung der Getrennthaltungsvorgaben hinzuwirken, heißt es abschließend.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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