Stadt reduziert die Pacht: Waldgenossen wollen klagen
Kleingartenanlage erneut Anlass für Unstimmigkeit
nja Kreuztal. Die Waldgenossenschaft Kreuztal strebt einen Rechtsstreit mit der Stadt Kreuztal an: Wie die SZ erfuhr, dreht es sich dabei um die jährlichen Pachtzahlungen der Kommune für die Schrebergartenanlage oberhalb der Fritz-Erler-Siedlung. Die Stadt hatte diese von bisher 4150 e auf 2715,68 e gekürzt. Nun soll die Differenzsumme eingeklagt werden. Der Vorstand der Waldgenossenschaft war in dieser Angelegenheit zu keiner Stellungnahme bereit. Vertreten werden die Waldbesitzer übrigens von ihrem »Genossen«, Rechtsanwalt Jochen Billich.
Die Stadt zahle seit Jahren wesentlich mehr Pacht als dies das Bundeskleingartengesetz vorsehe, erläuterte Kreuztals Dezernent Reiner Tiepelmann auf Anfrage der SZ die Gründe für die seiner Meinung nach auf das rechtlich verbriefte Maß reduzierte Zahlung. Einer Klage sehe er mit Gelassenheit entgegen – er habe sogar dazu ermuntert: »Dann haben wir schwarz auf weiß vorliegen, was rechtens ist.« Eine juristische Prüfung habe ergeben, dass die vertragliche Pachtzinsregelung nicht im Einklang mit dem Kleingartengesetz stehe; eine »einseitige Herabsetzung der Pacht« sei im Gesetz vorgesehen. Davon habe die Stadt nun Gebrauch gemacht. Die Klageschrift sei derweil im Rathaus eingegangen.
Nicht unwichtig bei der ganzen Angelegenheit: Die Stadt Kreuztal verhandelt seit geraumer Zeit mit den Waldgenossen mit dem Ziel, die Kleingartenanlage zu kaufen. Doch gehen die Preisvorstellungen in nicht unerheblichem Maße auseinander. Er habe auf der jüngsten Sitzung der Waldgenossenschaft mitgeteilt, das bisherige Angebot der Stadt könne auf gar keinen Fall getoppt werden, so Tiepelmann. Mit Blick auf die jahrelang geleistete Pacht stelle es für die Waldbesitzer eine 40-prozentige Verbesserung dar. Das Angebot trage den Gesamtumständen Rechnung und sei »mehr als eine Besitzstandswahrung«. Doch die Genossen verlangten 150 Prozent mehr.
Auch habe die Kommune ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, um den Wert des Areals ermitteln zu lassen. »Wenn wir die Klage gewinnen und der Grundstückswert niedriger taxiert wird als im Gutachten der Waldgenossen, wird sich dies auf unser künftiges Kaufpreisangebot auswirken.«
Die Waldgenossen verpachten das Gelände seit 1976 an die Kommune, die ihrerseits einen Pachtvertrag mit dem Bezirksverband der Kleingärtner Siegen abgeschlossen hat.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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