43-Jähriger vor Gericht

Fahrt mit 2,6 Promille und falschem Führerschein

Mit 2,6 Promille war der Angeklagte von der Polizei am Steuer erwischt worden.

Mit 2,6 Promille war der Angeklagte von der Polizei am Steuer erwischt worden.

dach Betzdorf/Herdorf. Das nennt man in der Autofahrersprache wohl haarscharf vorbeigeschrammt: Beinahe wäre Rolf A. (Name von der Red. geändert) hinter Schwedische Gardinen gewandert. Zum Glück konnte er einen Arbeitsvertrag vorweisen, der ihm bescheinigt, ab Gründonnerstag wieder in Lohn und Brot zu stehen. „Wenn Sie den heute nicht vorgelegt hätten“, sagte Richter Tim Hartmann, „wären Sie eingefahren.“ Das zweifelhafte Vergnügen, am Betzdorfer Amtsgericht vorstellig zu werden, hatte der 43-Jährige aufgrund eines nächtlichen Auftritts auf der Schneiderstraße in Herdorf. Im Dezember 2019 war er dort einer Polizeistreife aufgefallen.

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Mehr als zwei Bier

Trotz einer grünen Ampel im damaligen Baustellenbereich sei das vor ihnen fahrende Auto abgebremst worden, außerdem habe es den Anschein gemacht, der Fahrer wolle wenden, so einer der Polizisten im Zeugenstand. Bei einer anschließenden Kontrolle stellte sich schnell heraus: Rolf A. hatte an diesem Abend viel zu tief ins Glas geschaut, um sich noch ans Steuer eines Wagens setzen zu dürfen. Auch wenn er laut des Polizisten behauptet hatte, er habe bloß zwei Bier in einer Kneipe getrunken. Das Blut, das ihm eine Stunde später abgenommen wurde, sprach eine andere Sprache: 2,6 Promille deuten auf deutlich mehr hin, als auf zwei handelsübliche Gefäße voller Gerstensaft.

Gefälschter Führerschein

Außerdem, und das war der zweite Komplex der Verhandlung, wurde ihm Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Denn er zeigte in besagter Nacht einen polnischen Führerschein vor, der sich als Fälschung entpuppte. Der Beamte berichtete, dass nicht nur die Unterschrift auf dem vermeintlichen Dokument seltsam ausgesehen habe, sondern dass auch das Geburtsdatum nicht mit dem im Personalausweis übereinstimmte. Eine spätere Untersuchung bestätigte den Verdacht.

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1500 Euro für unechten "Lappen"

Die Fahrt durch Herdorf an sich räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger Daniel Walker (Betzdorf) ein. Warum er den Zündschlüssel herumgedreht hatte, blieb aber ein Rätsel. „Er kann es sich selbst nicht erklären“, so Walker. Dass der Führerschein nicht echt war, habe sein Mandant nicht gewusst, sagte der Rechtsanwalt. Er habe dafür 1500 Euro bezahlt, sich vom Anbieter erzählen lassen, dass er dafür kurzzeitig in Polen gemeldet und in ein entsprechendes Führerscheinregister eingetragen worden sei. Allerdings räumte Walker ein, dass sein Mandant weder in Polen gewohnt, noch dort auch nur eine einzige Fahrstunde absolviert habe.

Mehrmals betrunken am Steuer erwischt

Dass Rolf A. sich den „Lappen“ erkaufen wollte, kam nicht von ungefähr. Bereits mehrere Male war er betrunken im Straßenverkehr erwischt worden, mit entsprechenden Konsequenzen. Bei der Aktion in Herdorf war er unter laufender Bewährung. Daher verwunderte seine Antwort auf die Frage des Richters, ob er Probleme mit Alkohol habe, denn Rolf A. meinte: „Nein.“ Das sah Staatsanwalt Kern in seinem Plädoyer völlig anders: „Ich sage Ihnen, Sie haben ein Alkoholproblem.“ Er forderte ein Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung und eine zweijährige Sperre zur Wiedererlangung des Führerscheins. Wobei er den Vorwurf der Urkundenfälschung als nicht erwiesen ansah. Rolf A. sei davon ausgegangen, einen echten Führerschein gekauft zu haben. Das sah auch Verteidiger Walker so, mehr noch: Er konnte daher auch keinen Vorsatz in puncto Fahren ohne Fahrerlaubnis erkennen.

Vier Jahre auf Bewährung

Doch da spielte Richter Hartmann nicht mit. Zwar sei Rolf A. davon ausgegangen, einen echten Führerschein – also das bloße Dokument – in der Tasche zu haben. Er habe gewusst, dass er über keine Fahrerlaubnis im rechtlichen Sinne verfüge. Der Richter übernahm das Strafmaß des Staatsanwalts und legte die Bewährungszeit auf vier Jahre fest. Rolf A. bekommt einen Bewährungshelfer an die Seite und muss 500 Euro Geldbuße an die Brücke Altenkirchen überweisen. Hartmann machte keinen Hehl daraus, dass er mit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung wirklich gehadert hat: „Ich habe mich unheimlich schwer damit getan.“

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