Indizien reichten nicht

Vermeintlicher Unfall-Provozierer freigesprochen

Der Angeklagte mussten sich nun der Justiz stellen - und wurde freigesprochen.

Der Angeklagte mussten sich nun der Justiz stellen - und wurde freigesprochen.

nb Betzdorf. Ist Rentner Hermann K. ein schlechter Autofahrer, ein unglaublicher Pechvogel vor dem Herrn oder ein ausgebuffter Betrüger, der sein finanzielles Heil im Provozieren von Unfällen gesucht hat? Eine abschließende Antwort darauf gab es gestern vor dem Schöffengericht Betzdorf nicht. Die ersten beiden Möglichkeiten lassen sich von der Warte der Anklage und der Kammer aus schlecht beurteilen und sind nicht strafbar – und für die dritte Möglichkeit fehlten schlicht die hieb- und stichfesten Beweise. Freispruch lautete somit das Urteil, zu dem die Vorsitzende Richterin Melanie Neeb und die Schöffinnen nach kurzer Beratung kamen.

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Auffällige Muster

Vergangene Woche war, wie berichtet, der Auftakt der Hauptverhandlung. Zur Erinnerung: Hermann K. (Name von der Redaktion geändert) soll sechs Autounfälle absichtlich provoziert haben. Gekracht hat es in Kirchen, Daaden und, dies mehrfach, im oder nahe des Betzdorfer Barbaratunnels. Die auffällige Gemengelage – zahlreiche Unfälle in relativ kurzem Zeitraum und nach ähnlichem Muster – führte schließlich zur Anklagerhebung. Muster, die gab es auch im Prozess. Hermann K., das Gesicht stets hinter dem Mund-Nase-Schutz, schwieg durchgängig zu den Vorwürfen. Die Zeugen wiederum sprachen unisono von Überraschungsmomenten – aus dem absoluten Nichts hatte es stets gescheppert, wenn Hermann K. beteiligt war. Und für Staatsanwalt Shams und das Gericht zeichnete sich weiterhin ab: Eine Schuld des Angeklagten dürfte schwer nachzuweisen sein.

„Jetzt fährt der uns ins Auto.“

„Jetzt fährt der uns ins Auto.“ An diesen Ausruf ihres Ehemannes erinnerte sich die erste Zeugin gestern Morgen. Das Paar hatte im Februar 2017 die Tochter und das neugeborene Enkelkind im Kirchener Krankenhaus besucht, aber der Tag endete weniger schön: mit einem Crash im damaligen provisorischen Kreisel auf der B 62 am Fuße der Lindenstraße. Dass sich ein Unfall anbahnen könnte, damit hatte die Zeugin, die auf dem Beifahrersitz saß, nach eigenen Aussagen niemals gerechnet: „Ich war sprachlos.“ Bis jetzt sei der entstandene Schaden noch nicht reguliert, weil die Schuldfrage nicht geklärt sei.Ähnlich „geplättet“ präsentierte sich eine weitere Zeugin. Sie war auf der Friedrichstraße, nahe des Abzweigs zum Busbahnhof Betzdorf, von der rechten auf die linke Spur gezogen. Zuvor, so gab sie an, habe sie sich per Blick in Außen- und Rückspiegel vergewissert. Dennoch knallte es auch in diesem Fall – im anderen Auto am Steuer: Hermann K.  „Der hat so geschauspielert, ich dachte, der kriegt gleich einen Herzinfarkt“, so die Frau zum aufgeregten Verhalten des Beschuldigten nach dem Unfall. Hermann K. habe ihr gegenüber behauptet, noch nie zuvor einen Unfall gehabt zu haben. Die Zeugin selbst war dann „von den Socken“ als nach längerer Zeit die Polizei vor ihrer Tür stand – und von mehreren Unfällen mit Beteiligung von K. berichtete. Nur: Die handfesten Beweise, die für eine Verurteilung nötig sind, blieben nach wie vor aus.

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Für eine Verurteilung reichte es nicht

Staatsanwalt Shams zog in seinem Plädoyer eine entsprechende Bilanz der Crashs: Hermann K. konnte weder eine plötzliche Beschleunigung nachgewiesen werden, noch konnte sich in einem anderen Fall ein Zeuge an auffälliges Fahrverhalten erinnern, noch war sich die Dame vom Unfall in Betzdorf sicher, ob sie auch einen Schulterblick gemacht hatte.Viele und recht gleichartige Unfälle: Das, so Shams, möge Rückschlüsse zulassen, reiche aber eben nicht für eine Verurteilung.  Da auch die Vernehmung eines Kfz-Sachverständigen aus dem AK-Land nichts Erhellendes erbracht hatte und sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft, dass die Autos von Hermann K. immer nur oberflächlich geflickt worden waren, als falsch erwies, konnte die Forderung von Shams nur lauten: Freispruch.  Für Verteidiger Wigbert Emde (Betzdorf) eine klare Sache. Er sei von Anfang an der Überzeugung gewesen, dass das Ganze nicht im Sinne der Anklage ausgehen werde: „Der Angeklagte hat keinerlei Straftat begangen.“

Ein "waches Auge" auf Hermann K. haben

Auf den Freispruch musste Hermann K. dann nur wenige Minuten warten. Richterin Neeb nannte in der Begründung die Zahl der Unfälle „schon lebensfremd“, aber: Die Indizien würden in der Gesamtbetrachtung einfach nicht ausreichen.„Hier und heute waren Sie freizusprechen“, wandte sich Melanie Neeb abschließend an Hermann K. Und gab ihm mit: „Die Ermittlungsbehörden werden ein deutliches Auge auf weiteres Unfallgeschehen werfen.“

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