dach Kreis Altenkirchen. Mainz möchte den Brand- und Katastrophenschutz juristisch auf andere Füße stellen. Daher bastelt das Innenministerium derzeit an einer Neufassung des entsprechenden Gesetzes, das sich nun im parlamentarischen Verfahren befindet. Der Innenausschuss des Landtags ist als nächstes am Zug.
dach Kreis Altenkirchen. Mainz möchte den Brand- und Katastrophenschutz juristisch auf andere Füße stellen. Daher bastelt das Innenministerium derzeit an einer Neufassung des entsprechenden Gesetzes, das sich nun im parlamentarischen Verfahren befindet. Der Innenausschuss des Landtags ist als nächstes am Zug. Zur endgültigen Abstimmung kommt es wohl im Dezember oder Januar, wie es auf Anfrage aus dem Innenministerium heißt. Die SZ hat den Kreisfeuerverband (KFV) Altenkirchen um eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen gebeten:
Auf die Kernaufgaben konzentrieren: Die Feuerwehren sollen von „Nebentätigkeiten“ entbunden werden. Sie sollen sich künftig nicht mehr um beispielsweise die Reinigung von Straßen nach Unfällen oder die Absicherung von Karnevalsumzügen kümmern, aber logischerweise weiterhin retten, löschen, bergen, schützen – wie der Wahlspruch der Floriansjünger heißt. Dieses Ansinnen unterstützt auch der KFV: „Die Belastung für die Kameraden und Kameradinnen ist durch die zunehmende Technisierung und die körperliche, seelische und mentale Belastung in den letzten Jahren stark angestiegen. Durch eine Eingrenzung des Aufgabengebietes kann hier gegengewirkt werden.“ Und auch die Arbeitgeber hätten in den vergangenen Jahren immer mehr einsatzbedingte Fehlzeiten der Arbeiter und Angestellten zu verkraften gehabt, die in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv sind.
Mehr Handlungsspielraum: Die Einsatzleiter der Feuerwehren sollen bei Gefahr im Verzug anstelle der Polizei Sicherungsmaßnahmen selbst treffen dürfen. „Dadurch ist ein schnelles Handeln ohne bürokratische Hürden möglich“, kommentiert der KFV. Dies führe zu einer gebotenen rechtlichen Gleichstellung von Sicherheitsmaßnahmen bei z. B. Verkehrsunfällen.
Altersgrenze nach oben verschieben: Kommunen sollen die Altersgrenze für Feuerwehrleute von aktuell 63 Jahre auf 67 Jahre nach oben korrigieren können. Gerade in Zeiten, in denen manch Rentner fitter ist als der ein oder andere Teenager, liegt diese Neuregelung auf der Hand. Gerade die erfahrenen Kameraden leisteten einen wichtigen und hochgeschätzten Beitrag, so der KFV. Dies gelte im Einsatzfall genauso wie etwa in puncto Ausbildung, Gerätewartung oder Kameradschaftspflege.
Fachbereiche neu definieren: Es sollen künftig auch die Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren, Ehrenabteilungen und musiktreibenden Einheiten zur „Truppe“ gehören. Klar, das kann dem Kreisfeuerwehrverband nur gefallen. Dementsprechend wertert der KFV dieses Bestreben als „sehr positiv“. Gerade in den Kinder- sowie Jugendfeuerwehren werde sehr viel bewegt und geleistet. Im AK-Kreis wurden in den vergangenen drei Jahren zwei Kinderfeuerwehren (Betzdorf und Kirchen) sowie zwei Jugendfeuerwehren (Wallmenroth/Scheuerfeld und Horhausen) gegründet. Auch die Eingliederung der Ehren- und Altersabteilung sowie der Feuerwehrmusik sei mehr als richtig.
Einsatzmöglichkeiten erweitern: Der Gesetzesentwurf sieht mehr Kompetenzen für die Freiwillige Feuerwehr vor. Sie dürfte dann – im Fall des Falles – Brennstoffe, Lebensmittel oder Trinkwasser zur Versorgung der Bevölkerung beschlagnahmen. Auch könnten Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei großen Evakuierungsmaßnahmen zur kurzfristigen Unterbringung von Personen verpflichtet werden. Das findet der KFV gut: „Da hier ein schnelles Handeln durch die Feuerwehr rechtlich abgesichert ist.“
Kommunale Finanzen schonen: Kosten für einen Einsatz, wie z. B. bei einem Fehlalarm, würden dann dem Verursacher in Rechnung gestellt. Die Kostenpauschale für Einsatzfahrzeuge sollen maßvoll erhöht werden.
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