Für das weiße Gebäude oberhalb der B 62 (rechts im Bild) ist die Anbringung einer LED-Werbetafel beantragt worden. Der Stadtrat sagte allerdings „njet“.
thor Kirchen. Geht es nach dem Stadtrat, dann wird Kirchen kein zweites Betzdorf – was in diesem Fall heißt: Unmittelbar neben der B 62 soll keine LED-Werbetafel installiert werden. Dem entsprechenden Ansinnen eines Privatmanns hat der Rat gestern Abend das sogenannte gemeindliche Einvernehmen verweigert.Die Videowand ist an der Fassade des früher gewerblich genutzten Gebäudes geplant, das unmittelbar an die Bundesstraße grenzt. Laut Vorlage der Verwaltung spielt der Besitzer mit dem Gedanken, das Haus neu zu nutzen, etwa für ein altersgerechtes Wohnen oder auch ein Atelier.
thor Kirchen. Geht es nach dem Stadtrat, dann wird Kirchen kein zweites Betzdorf – was in diesem Fall heißt: Unmittelbar neben der B 62 soll keine LED-Werbetafel installiert werden. Dem entsprechenden Ansinnen eines Privatmanns hat der Rat gestern Abend das sogenannte gemeindliche Einvernehmen verweigert.Die Videowand ist an der Fassade des früher gewerblich genutzten Gebäudes geplant, das unmittelbar an die Bundesstraße grenzt. Laut Vorlage der Verwaltung spielt der Besitzer mit dem Gedanken, das Haus neu zu nutzen, etwa für ein altersgerechtes Wohnen oder auch ein Atelier. Dafür sei aber die Werbetafel eine wirtschaftliche Voraussetzung.
Das Vorhaben würde allerdings dem hier geltenden Bebauungsplan widersprechen. Dieser sieht an dieser Stelle keinerlei Bauwerke vor, sondern eine private Grünfläche. Da das Gebäude allerdings vor der Planaufstellung schon existierte, gilt ein Bestandsschutz. Aber: „Man darf auch nichts mehr ändern“, sagte Elisa Heilig von der Verwaltung. Ein weiteres Argument für die kollektive Absage des Rates war demnach die mögliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Entscheiden muss über den Bauantrag letztlich der Kreis.
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