Die ärztliche Schweigepflicht ist eingeschränkt worden: Gibt es offensichtliche Anzeichen auf den Missbrauch oder die Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen, ist das Jugendamt einzuschalten. Die Gesetztesnovelle geht auf Michael Wäschenbach, Landtagsabgeordneter aus Wallmenroth, zurück.
Betzdorf.„Es gibt eine hohe Dunkelziffer beim Missbrauch von Kindern“, sagt Michael Wäschenbach, macht eine kaum merkliche Pause, und fügt an: „Wir müssen Licht in dieses Dunkel bringen.“ Kindesmissbrauch: Kaum mal ein Monat, in dem dieser Begriff keine Schlagzeilen gemacht. Ein anderer ist Vernachlässigung. Wie schwer das für ein Kinderleben wiegen kann, hat jüngst der erschütternde Fall von Attendorn gezeigt. Ein achtjähriges Mädchen war von ihrer Mutter quasi ihr ganzes Leben lang weggesperrt worden. Sie habe noch nie auf einer Wiese gesessen, hatte es nach ihrer Befreiung erzählt.
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