Kreis Altenkirchen verbietet "Montagsspaziergänge" weiterhin
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"Montagsspaziergänge" bleiben im Kreis Altenkirchen verboten.
© Quelle: dach
sz Kreis Altenkirchen. Der Kreis Altenkirchen untersagt auch weiterhin unangemeldete und nicht genehmigte sogenannte "Montagsspaziergänge". Das teilt die Verwaltung am späten Freitagvormittag mit. Eine neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung vom 14. Januar bestätigt die Regelung der vergangenen Wochen: Demnach sind die Durchführung von und Teilnahme an dem für den 17. Januar in der Kreisstadt geplanten und angekündigten, aber unangemeldeten Montagspaziergang untersagt wird. Gleiches gilt für jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis bis zum 23. Januar.
"Montagsspaziergänge" verstoßen gegen die Corona-Regeln
Weil die Veranstaltungen in Altenkirchen bislang weder angemeldet noch genehmigt waren und eine hohe Anzahl ungeimpften Personen teilgenommen hat, verstoßen sie laut Kreisverwaltung gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung und das Versammlungsgesetz, bergen zudem große Ansteckungsrisiken. Die Veranstalter der unangemeldeten „Spaziergänge“ umgehen demnach bewusst das Anmelde-Erfordernis und damit verbundene Auflagen. „Die Allgemeinverfügung richtet sich bewusst gegen diese nicht angemeldeten Versammlungen“, so Landrat Dr. Peter Enders. Angemeldete Veranstaltungen hingegen könnten unter Auflagen durchgeführt werden.
Verstöße gegen Corona-Regeln werden geahndet
Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung weiterhin konsequent kontrolliert und geahndet werden. Dabei drohen in der Regel Bußgeldbeträge von mindestens 200 Euro. Die neue Allgemeinverfügung wird mit Datum vom 14. Januar auf der Website des Kreises veröffentlicht, sie tritt am 17. Januar in Kraft.
Auf der Homepage des Kreises kann man die Allgemeinverfügung einsehen.