Vogelgrippe jetzt auch im Kreis Altenkirchen nachgewiesen
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Ein weißer Hahn steht in einer Schar von braunen Hühnern.
© Quelle: picture alliance/Felix Kästle/dpa/Symbolbild
Wissen/Altenkirchen. Nachdem in den vergangenen Tagen in einer privaten Hühnerhaltung im Gebiet der Verbandsgemeinde Wissen die Vogelgrippe bzw. Geflügelpest durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – zweifelsfrei nachgewiesen wurde, werden nach aktuellem Planungsstand keine Schutz- und Überwachungszonen mit weitreichenden Einschränkungen für die Halter eingerichtet, allerdings sollen die Biosicherheitsmaßnahmen kreisübergreifend verstärkt werden. Dies teilt die Kreisverwaltung mit.
In der privaten Geflügelhaltung in der Verbandsgemeinde Wissen mussten auf Anordnung des Kreisveterinäramtes 18 Tiere getötet werden, die gleiche Anzahl an Tieren war dort verendet. Die Behörden konnten lückenlos nachvollziehen, dass die infizierten Tiere von einem Geflügelhandel im Oberbergischen Kreis stammen. Dort wurde eine Schutz- und Überwachungszone mit entsprechenden Verpflichtungen für die Geflügelhalter eingerichtet.
Vogelgrippe im Kreis Altenkirchen: Weg des Virus zweifelsfrei nachgewiesen und betroffener Bestand getötet
Für den Kreis Altenkirchen wird aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmemöglichkeit – so ist es beim zuständigen Mainzer Umweltministerium beantragt – hierauf verzichtet, da der Weg des Virus zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte und der betroffene Bestand getötet wurde. Proben in anderen Haltungen im Kreis, so genannten Kontaktbetrieben, brachten negative Ergebnisse, sodass man aktuell nicht von einer weiteren Verbreitung im Kreisgebiet ausgehen muss. Auch beim Umweltministerium sieht man aktuell kein Infektionsrisiko mehr.
Allgemeinverfügung durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz geplant
Gleichwohl ist angesichts der Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus im benachbarten Nordrhein-Westfalen eine Allgemeinverfügung durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz geplant, die eine Verschärfung der Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhalter vorsieht. Dabei handelt es sich um Vorsichtsmaßnahmen, die einerseits den Eintrag gefährlicher Tierseuchenerreger aus der Umwelt erschweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen. Die Allgemeinverfügung wird derzeit beim LUA erarbeitet.
Direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden
Grundsätzlich gilt es, den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung im Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, ist die vorgeschriebene Anmeldung schnellstens nachzuholen.