Schnelltest öffnet Ladentüren
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Bürger im Kreis Olpe können sich ab Dienstag ihr "Zugangsticket" in die Geschäfte erkaufen. Eingelassen werden dürfen nur Kunden, die einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorzeigen können.
© Quelle: rt
sz Olpe. Nachdem die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis Olpe seit mehr als drei Tagen über dem Wert von 100 liegt, hat das Landesgesundheitsministerium – wie berichtet – offiziell die sogenannte „Corona-Notbremse“ gezogen. Danach müssen im Kreisgebiet grundsätzlich ab Dienstag, 30. März, alle Angebote, die ab dem 8. März öffnen durften, wieder schließen. Zulässig bleiben neben der gewohnten Öffnung der Geschäfte für den täglichen Bedarf (wie Lebensmittel, Drogerien oder Apotheken) nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen sowie Friseure, Fußpflege und Personenbeförderung.
Betroffene Kommunen können jedoch in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium auch Ausnahmen zulassen. Landrat Theo Melcher hat nach Abwägung der Gesamtsituation und in Abstimmung mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden entschieden, die sogenannte Test-Option zu ziehen. Mit der dazu bereits veröffentlichten Allgemeinverfügung können auch ansonsten zu schließende Angebote mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis weiterhin genutzt werden.
Land erklärt Einverständnis
Das betrifft unter anderem den Einzelhandel, Baumärkte, Handwerksleistungen, Bibliotheken und Museen. Das notwendige Einvernehmen des Landesgesundheitsministeriums für diese Entscheidung liegt vor. „Der Inzidenzwert liegt aktuell in einem Rahmen, der diesen Schritt vertretbar macht. Damit belasten wir die Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere die Gewerbetreibenden so wenig wie eben möglich, ohne den wichtigen Schutz vor Corona zu vernachlässigen“, so Theo Melcher. „Wichtig ist natürlich, dass für die Nutzung der Angebote ein tagesaktuelles Schnelltestergebnis vorliegt und dies von den Gewerbetreibenden auch entsprechend kontrolliert wird“, betont der Landrat.
Ausreichende Testkapazitäten stehen laut Kreis flächendeckend im Kreisgebiet zur Verfügung. Insgesamt 40 Teststationen in Arztpraxen, Apotheken sowie Schnelltestzentren sind auf der Internetseite des Kreises Olpe www.kreis-olpe.de/corona unter dem Stichwort Bürgertestung gelistet.
Kontakte bleiben beschränkt
Die vom Land vorgegebenen schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung allerdings bleiben davon unberührt. Deshalb sind Treffen im öffentlichen Raum ab sofort nur noch mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Eine Ausnahme gilt lediglich an den Ostertagen (1. bis 5. April): In diesem Zeitraum dürfen zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen im öffentlichen Raum zusammentreffen. Auch hier gilt: Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Olpe ist auf der Internetseite des Kreises Olpe einsehbar. Alle Infos unter www.kreis-olpe.de/corona.