Neue Quarantäneregeln gelten ab sofort
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Kreis Olpe nutzt Erlass des Landes umgehend: „Für viele Betroffene mit Erleichterungen verbunden“.
© Quelle: pixabay/symbolfoto
+++ Update, 13. Januar, 11.44 Uhr +++ sz Olpe. Das Land Nordrhein-Westfalen wird in Kürze neue Quarantäneregeln auf Basis der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse einführen. Das Land hat allerdings per Erlass den Kreisen und kreisfreien Städten ermöglicht, die künftigen Regeln bereits sofort anzuwenden, bevor eine neue Verordnung offiziell in Kraft tritt.
Der Kreis Olpe nutzt diese Möglichkeit, wie die Verwaltung am Mittwochabend per Presseinformation mitteilt. Damit gelten die neuen Quarantäneregeln im Kreis Olpe ab sofort. Begründet wird das damit, dass „die neuen Regeln für viele Betroffene mit Erleichterungen verbunden sein werden und in den letzten Tagen vor dem Inkrafttreten niemand einen Nachteil haben soll“.
Der Überblick über die neuen Regeln:
1. Die Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen dauert im Regelfall zehn Tage.
2. Aus der Quarantäne freitesten können sich:
►Infizierte und Kontaktpersonen jedes Alters nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest
►erste Ausnahme: Für infizierte Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern reicht ein Schnelltest nicht. Sie müssen einen PCR-Test vorlegen und zum Testzeitpunkt außerdem seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
►zweite Ausnahme: Kinder und Jugendliche, die nicht infiziert, sondern lediglich Kontaktpersonen sind, können sich schon nach fünf Tagen freitesten.
3. Als Kontaktpersonen nicht in Quarantäne müssen:
►Geboosterte ab dem Tag der Boosterimpfung;
►geimpfte Genesene;
►zweifach Geimpfte, wenn die zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt;
►Genesene, wenn die Erkrankung nicht mehr als drei Monate zurückliegt.
Die Ergebnisse einer Freitestung können Betroffene an die E-Mail-Adresse corona-dv@kreis-olpe.de schicken. Der Kreis Olpe teilt diesbezüglich mit: „Mit der Übersendung des negativen Testnachweises gilt die Quarantäne als beendet. Das Gesundheitsamt schickt keine separate Benachrichtigung.“ Kontaktpersonen, die nicht positiv getestet wurden und zudem geboostert sind, oder deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt, können die Quarantäne eigenständig beenden, ohne dass ein Bescheid oder ein Anruf des Gesundheitsamtes abgewartet werden muss.