mari Kreisgebiet. Nach dem Gespräch der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit den Vertretern der vier großen Karnevalsgesellschaften aus Köln, Düsseldorf, Mainz und Aachen warten die heimischen Vereine nun auf eine offizielle Verordnung. Bislang hat die Landesregierung den kommunalen Ordnungsbehörden empfohlen, am „11. 11.“ ein Alkohol- sowie gegebenenfalls ein Verweilverbot an neuralgischen Stellen im öffentlichen Raum auszusprechen.
mari Kreisgebiet. Nach dem Gespräch der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit den Vertretern der vier großen Karnevalsgesellschaften aus Köln, Düsseldorf, Mainz und Aachen warten die heimischen Vereine nun auf eine offizielle Verordnung. Bislang hat die Landesregierung den kommunalen Ordnungsbehörden empfohlen, am „11. 11.“ ein Alkohol- sowie gegebenenfalls ein Verweilverbot an neuralgischen Stellen im öffentlichen Raum auszusprechen. Fest steht außerdem, dass wegen der Corona-Pandemie Karnevalsbälle, Umzüge, Partyformate und gesellige Veranstaltungen nicht stattfinden dürfen. Kulturveranstaltungen, die den Vorgaben de Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen, können dagegen durchgeführt werden. Die SZ sprach mit den Vertretern der Karnevalsvereine aus Attendorn, Drolshagen, Olpe und Schönau.
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