Nachdem er mehrfach auf Polizisten losgegangen war, sollte ein 34-Jähriger nach dem Urteil des Olper Schöffengerichts in die Psychiatrie eingewiesen werden. Seine Berufung vor dem Landgericht Siegen hatte nun aber Erfolg. Weshalb die Kammer das Urteil revidiert, welchen Weisungen der Mann nachkommen muss und warum sich auch Gutachter uneins sind.
Siegen/Olpe.Einmal tief durchatmen nach einem langen Verhandlungstag: Für einen 34-Jährigen aus dem Kreis Olpe, der mittlerweile in Werl lebt, hat sich die Berufung vor dem Siegener Landgericht gelohnt. Der Mann wird nicht in eine Psychiatrie eingewiesen, die Kammer um Richterin Sabine Metz-Horst revidierte damit das Urteil des Olper Schöffengerichts aus dem Mai des vergangenen Jahres.