Fällarbeiten

A45-Talbrücke Büschergrund: BUND reicht Eilantrag ein - Umweltverbände wollen Maßnahmen-Stopp

Die 70 Meter hohe und 387 Meter lange Talbrücke Büschergrund.

Die 70 Meter hohe und 387 Meter lange Talbrücke Büschergrund.

Büschergrund. Der NRW-Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am Dienstag beim Oberverwaltungsgericht in Münster einen Eilantrag zum Stopp vorbereitender Maßnahmen beim Ersatzneubau der A45-Talbrücke Büschergrund gestellt. Damit soll erreicht werden, dass die aufschiebende Wirkung seiner bereits gegen das Vorhaben eingereichten Klagen wiederhergestellt wird.

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Zum Hintergrund: Der BUND beklagt mit Unterstützung des Naturschutzbunds Nabu Siegen-Wittgenstein die naturschutzrechtliche Befreiung sowie die wasserrechtliche Genehmigung des Kreises Siegen-Wittgenstein „in Zusammenhang mit dem anstehenden Erweiterungs-Neubau der Talbrücke“. Die aktuellen Klagen seien zur Beschleunigung des Verfahrens erst kürzlich ans OVG verwiesen worden.

Wegfall von Plangenehmigung und Planfeststellung stößt auf Unverständnis

„Nicht zuletzt aufgrund der anhängenden Klagen stößt daher die Entscheidung des Fernstraßen-Bundesamts zum Wegfall von Plangenehmigung und Planfeststellung bei den Umweltverbänden auf Unverständnis.“

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„Es kann nicht angehen, dass jetzt Fakten geschaffen werden, obwohl die juristische Klärung noch aussteht“, sagte Klaus Brunsmeier, Mitglied im Landesvorstands des BUND. „Die Talbrücke Büschergrund ist ebenso wie die Rahmedetalbrücke ein Negativbeispiel für die Aushebelung des Planungsrechts zu Lasten der Natur- und Umweltrechte. Hierzu streben wir eine schnellstmögliche und höchstrichterliche Klärung an.“

A45-Talbrücke Büschergrund: Verbände kritisieren Fällarbeiten

Dabei kritisieren die Verbände auch die nun kurzfristig angesetzten Fällarbeiten. Zwar seien diese nach Naturschutzgesetz in den Wintermonaten zulässig, stören jedoch die Winterruhe der geschützten Arten. „Besser wäre es, die entsprechenden Umsiedlungsmaßnahmen vorzuziehen, um einen höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten. An der Rahmedetalbrücke hatte die Autobahn GmbH ebendiese Maßnahmen vorbildlich umgesetzt. So erstaunt es um so mehr, warum nun im Eilverfahren die Arbeiten durchgezogen werden sollen.“, so Klaudia Witte, Vorsitzende des Nabu-Kreisverbands Siegen Wittgenstein.

Die Umweltverbände sind aber zuversichtlich, dass nun mit der gebotenen Schnelligkeit die Verfahren gerichtlich geprüft und beschieden werden, sodass ohne weiteren Zeitverlust die weiteren Planungen konzertiert und gesetzeskonform abgearbeitet werden können.

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