Strafverfahren gegen Vorstand eingestellt
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Groß war der Schock nach dem Backesfest-Unglück in Alchen. Jetzt, drei Jahre später, ist die juristische Aufbereitung abgeschlossen.
© Quelle: Archiv
js Alchen. Aufatmen (nicht nur) in Alchen: Die juristische Aufarbeitung des tragischen Unglücks beim örtlichen Backesfest vor knapp drei Jahren hat ein Ende gefunden. Das Amtsgericht Siegen hat das Verfahren gegen ein Vorstandsmitglied des Heimat- und Verschönerungsvereins eingestellt. Das teilte die Justizbehörde am Dienstag mit. Eine Verurteilung des Mannes ist damit vom Tisch.
Schon im Januar hatte sich angedeutet, dass der Angeklagte kein hohes Strafmaß zu erwarten hatte. Das Hauptverfahren war vom Land- an das Amtsgericht heruntergereicht worden, da „eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren übersteigendes Strafmaß nicht zu erwarten" war. Aus Sicht der Kammer lag kein Fall einer besonderen Bedeutung vor. Die Staatsanwaltschaft war einverstanden, dass der Prozess vor einem Strafrichter des Amtsgerichts geführt wurde. Der wiederum stellte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren vorläufig ein. Als Auflage musste der Angeklagte 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das ist inzwischen geschehen, so dass die Akte endgültig zugeklappt werden konnte.
Fahrlässige Tötung stand im Raum
Der Mann war deshalb vor Gericht gelandet, weil er seinerzeit ehrenamtlich für die problematische Pfanne zuständig war und dem daher fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen worden war. Beim Backesfest im September 2019 war es zu einer Explosion einer gasbetriebenen übergroßen Bratpfanne gekommen. Zwei Frauen kamen dabei ums Leben, weitere Personen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Das juristische Nachspiel für den Ehrenamtler hatte wie schon das Unglück selbst für große Bestürzung in Alchen und in Vereinskreisen der Region gesorgt.