Die volle Härte des Gesetzes …
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Das alte Freudenberger Amtshaus: Das Gefängnis befand sich im Keller.
© Quelle: Sammlung Teo Schwarz
sz Oberfischbach. Sie ist gerettet worden. Die alte Kiste wurde fast ein Raub der Flammen. Gefüllt mit alten Schriften, die vom Leben in Oberfischbach in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zeugen. Sie ist gerettet worden von einem aufmerksamen Zuschauer, als die Schule in der Heuslingstraße 1978 „warm“ abgebrochen wurde. So kommt es, dass der Ort über einen Schatz alter Akten und Protokolle aus dem 19. Jahrhundert verfügt, die einiges aus dem dörflichen Geschehen berichten. Unter anderem gehört eine unscheinbare, blaue Mappe mit Belegen aus den Jahren 1861, 1868 und 1896 dazu. 1862 hatte Oberfischbach 261 Einwohner. Man kann sich vorstellen, dass in diesem zahlenmäßig überschaubaren Bereich jeder von jedem alles wusste und dass quasi nichts verborgen blieb. Man schreibt das Jahr 1861. Zu jener Zeit hatte der Nachtwächter noch in jeder Stunde seine Runde durchs Dorf zu machen. Laut Unterlagen war sogar noch ein „Beiwächter“ bestellt. Ob der verantwortungsvolle Dienst auch vorschriftsmäßig ausgeführt wurde, überwachte die Polizei. Dabei wurden auch Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Ein "müder" Wächter
Am 7. September 1861 verfassten in Siegen der Gendarm Waimann und der Polizeidiener Thomas folgende Anzeige: „Beim Revidieren der Nachtwache vom 6ten zum 7ten d. Mts. trafen wir den Beiwächter Phillip Müller zu Oberfischbach um 11 ½ Uhr im Bette seiner Wohnung an, wo derselbe um diese Zeit im Orte patrouillieren müßte. Die Richtigkeit der Anzeige versichert auf Diensteid.“ Es folgen die Unterschriften der Anzeigenden. Aufgrund dieser Anzeige wird Phillip Müller am 16. September 1861 durch Amtmann Klappert in Freudenberg zu einer Geldstrafe von 10 Silbergroschen (umgerechnet ca. 8,60 Euro) verurteilt. Müller hat aber die Strafe wohl nicht unmittelbar bezahlen wollen oder können. Er hat sie letztendlich auch nicht entrichten müssen, denn in dem ganzen Vorgang befindet sich ein „Verzeichnis der vor dem 18ten Oktober 1861 erkannten und noch nicht eingezahlten Polizeistrafen, welche durch königliche Amnestie erlassen sind“: Gemeindekasse Oberfischbach: Phillip Christian Müller 10 Silbergroschen Vorstehend verzeichnete Strafen sind als amnestiert zu verrechnen. Freudenberg, den 27. Januar 1862 Der Amtmann, Klappert
Strafgelder füllen die Kasse
In der Nacht zum 17. November 1861 kontrolliert Polizeidiener Thomas erneut die Nachtwache. Dabei stellt er fest, dass sich der „Beiwächter Tillmann Langenbach nicht bei dem Wüst gemeldet hat“. Nach entsprechender Anzeige wird Tillmann Langenbach „zu einer Strafe von 10 Silbergroschen (8,60 Euro) verurteilt. Ersatzweise eine Gefängnisstrafe von einem Tag“. Dem oben zitierten Gendarm Waimann wurden gemäß einer Ausgabeanweisung auf die Gemeindekasse Oberfischbach am 16. Januar 1868 durch Amtmann Klappert 7 Silbergroschen und 6 Pfennige (6,45 Euro) ausgezahlt. Bezeichnet wird dieser Betrag als „Denunzianten-Antheil von Nr. 132 der Strafliste per 1867 Heinrich Kölsch von Oberfischbach“. Leider ist die Strafliste des Jahres 1867 nicht erhalten, und es lässt sich nicht feststellen, um was genau es sich handelt. Sicher ist es der Lohn für die Aufklärung einer besonderen Tat. Waimann war offensichtlich in Siegen stationiert, denn die von ihm geschriebenen Anzeigen tragen als Ausstellungsort alle Siegen. Man kann davon ausgehen, dass er die Wegestrecken zu Fuß oder vielleicht zu Pferd bewältigt hat. Vermutlich benutzte er den damals üblichen Fußweg über das „Stadtwegelchen“ Richtung Oberschelden und über den Fischbacher Berg. Den „amtlichen Anzeigen“, die er fertigte, liegen Vergehen zugrunde, die man aus heutiger Sicht als harmlos bezeichnen kann. Als Beispiel sei hier genannt: Siegen, den 23. Januar 1868 Auf einer Patrouille heute durch Oberfischbach traf ich den Hund des Johannes Hoffmann daselbst wie der betreffende Hund frei im Orte umherlief, ohne mit seinem Halsband oder mit einer Marke versehen zu sein. Die Richtigkeit der Anzeige versichert auf Diensteid. Waimann, Gendarm Wegen dieser Anzeige setzt Amtmann Klappert für Johannes Hoffmann „eine Geldstrafe von 10 Silbergroschen, (8,60 Euro) ersatzweise 24 Stunden Gefängnisstrafe“, fest.
"Grober Unfug" wird geahndet
In der zeitlichen Reihenfolge ist dann eine Verhandlung gegen Friedrich Schreiber zu erwähnen. Er hat „in der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember 1867 im Ort daselbst ruhestörenden Lärm und groben Unfug verübt“. Deshalb wird er am 24. Januar 1868 zu einer „Geldstrafe von 2 Thalern (51,86 Euro), an deren Stelle ersatzweise 48 Stunden Gefängnis“ tritt, verurteilt. Schreiber muss aber mit der Behörde vereinbart haben, die Geldstrafe bei dem damals in der Gemeinde stattfindenden Wegebau abzuarbeiten. Bei diesem betrug der Tagelohn 10 Silbergroschen (8,60 Euro). Das heißt, er hätte sechs Tage arbeiten müssen, um die Strafe zu tilgen. Dieses hat er aber offensichtlich nicht getan, denn am 16. April 1868 teilt der Gemeindevorsteher Fischbach Amtmann Klappert mit, „daß der Friedrich Schreiber (…) auf die ihn angesetzte Strafe von 2 Thalern nur für 1 Thaler an den Gemeinde-Wegen gebaut hat und er mehrmaligen Aufforderungen zum Wegebau (…) nicht Folge geleistet hat; so bleibt nichts übrig, als den Thaler auf executivischem Wege beizutreiben“. Aufgrund dessen weist Amtmann Klappert am 22. April 1868 Rendant Siebel an, „nun einen Thaler Strafe von dem Schreiber einzuziehen, den anderen (Thaler) aber als verbüßt zu verrechnen“. Am 21. Juli 1896 erscheint der Fußgendarm Fahrenberg aus Freudenberg bei Konrad Reineck und überprüft den fraglichen Sachverhalt. Danach schreibt er folgende Anzeige: „Von den Stallungen und Düngerstätten des Nebengenannten (Konrad Reineck) ergießt sich jahraus, jahrein ein breiter Strom von Jauche und flüssigen Stallabgängen über die Straße nach dem nahen Bache zu. Dasselbe war auch heute wieder der Fall, wie ich selbst wahrgenommen habe. Es ist das dieselbe Stelle, welche durch ihren Schmutz schon der Behörde aufgefallen ist, nämlich wo man in der Nähe der Bredenbeckschen Wirtschaft von der Hauptstraße bachaufwärts in eine Seitenstraße einbiegt.“ Gegen Konrad Reineck „wird auf Grund der Regierungs-Polizei-Verfügung vom 14.10.1856 eine Geldstrafe von 2 Mark, (13,60 Euro) an deren Stelle, wenn sie nicht beizutreiben ist, eine Haft von 1 Tage tritt“.
Am Obstbaum "bedient"
Es wird wohl mehrere Versuche der seitens der Polizei gegeben haben, die Zustände zu ändern. Denn dem Strafbefehl ist handschriftlich die Drohung hinzugefügt worden: „Zu Vermeidung weiterer Strafen ist sofort Abhülfe zu schaffen.“ Auch der Gemeindevorsteher hat Anzeigen erstattet. Und zwar „gegen den Schneidergesellen Heinrich Schöller und den Jakob Müller, beide zu Oberfischbach, weil sie in der Nacht vom 14. auf 15. August 1868 in dem Garten des Friedrich Kray Obst gefrevelt“. Verurteilt wurden beide zu einer Geldstrafe von einem Thaler (25,93 Euro), ersatzweise einer Gefängnisstrafe von 24 Stunden. Jakob Müller hat es wohl mit Mein und Dein nicht so genau genommen. Denn in einer Verhandlung mit Amtmann Klappert am 17. November 1868 in Freudenberg wird er „zu einer Geldstrafe von 15 Silbergroschen (12,97 Euro) oder 24 Stunden Gefängnis verurteilt, weil er am 18. September dem Joh. Heinr. Braas (…) aus einem Backofen eine Partie getrocknete Äpfel entwendet hat“.
Spiel mit dem Feuer
Weitere Dokumente bezüglich Straftaten/Ordnungswidrigkeiten der Bewohner Oberfischbachs stammen aus dem Jahr 1896. Der „Amtmann Hochwohlgeboren zu Freudenberg“ heißt jetzt Loerbroks, der Gendarm Fahrenberg und der Polizeidiener und Arrestaufseher Klemm. Durch Gendarm Fahrenberg werden drei gleichlautende Anzeigen gestellt, allerdings gegen drei verschiedene Personen. Die „Bergmänner Rudolf Hoffmann und Karl Kray sowie der Schuhmachergeselle Wilhelm Helpensteller haben am 22. März in der Nacht gegen 11 Uhr dadurch groben Unfug verübt, daß sie in Gemeinschaft (…) die Fensterläden an der Wohnung des Pastor Grote in Oberfischbach geöffnet und brennende Zündhölzer an die Fenster gehalten haben“. Gegen die Übeltäter wird am 24. April 1896 eine Geldstrafe von je 9 Mark (61,20 Euro) verhängt. Wie üblich heißt es dann weiter, „an deren Stelle, wenn sie nicht beizutreiben ist, eine Haft von 3 Tagen tritt“. Die betreffenden Verfügungen sind Hoffmann und Kray am 16. bzw. 17. Juni 1896 persönlich, die des Helpensteller am 16. Juni 1896 seinem Meister Karl Stötzel ausgehändigt worden. Erstere haben ihre Strafen wohl bezahlt, deren Vorgänge werden am 3. Juli amtlich abgeschlossen. Bei Helpensteller stellt der Vollzugsbeamte Krämer am 22. Oktober fest, dass „der Bestrafte unpfändbar und nicht im Stande ist, die Polizeistrafe zu bezahlen“. Am 22. Oktober wird dann von Amts wegen verfügt: „Der Polizeidiener Klemm wird angewiesen, den Wilhelm Helpensteller zu Oberfischbach behufs Vollstreckung der durch Verfügung vom 24. April festgesetzten Strafe auf die Dauer von 3 Tagen zur gefänglichen Haft zu bringen.“ Abgeschlossen wird der Vorgang am 3. November: „Der Polizeidiener Klemm berichtet heute: Der Wilhelm Helpensteller ist (…) am 27. Oktober 1896 in das Gefängnis zu Freudenberg gebracht und am 30. Oktober 1896 daraus wieder entlassen worden.“
Nachmittags schon betrunken
Ein sicher erhebliches Aufsehen erregender Fall war der des Bergmanns Hermann Schreiber II. Er wurde am 30. März 1896 durch den Fußgendarmen Fahrenberg angezeigt, weil er „am Nachmittage in der Gemeinde Oberfischbach sinnlos betrunken auf der Dorfstraße gelegen“ hatte. Am 9. April wird deshalb gegen ihn eine Geldstrafe von 6 Mark (40,80 Euro), ersatzweise zwei Tage Haft, festgesetzt. Auch Schreiber kann die Strafe nicht bezahlen und ist unpfändbar. Analog zu dem bei Helpensteller geschilderten Verfahren läuft dieses auch jetzt ab. Schreiber kommt „vom 28. Oktober bis 30. Oktober 1896 ins Gefängnis zu Freudenberg“. Auch für ihn muss die Gemeinde Oberfischbach Verpflegungskosten zahlen – für zwei Tage 1,60 Mark (10,88 Euro). Der damalige Flurschütze in Oberfischbach, Eberhard Schreiber, hat einige Delikte zur Anzeige gebracht: „Der Schäfer Johann Bischopping aus Helbecke hat am 8. April 1896 (…) eine aus 600 Schafen bestehende Herde unbefugter weise auf der Heuslingwiese Steuergemeinde Oberfischbach geweidet“ – Strafe: 3 Mark (20,40 Euro).
Wiesen zertrampelt
„Der Bergmann Theodor Becker zu Oberfischbach hat am 23. April (…) seine 5 Hühner ohne gehörige Aufsicht und genügende Sicherung gelassen, so daß dieselben die Wiesen in der Gemarkung Oberfischbach betreten und auf derselben Schaden angerichtet haben“ – Strafe: 1 Mark (6,80 Euro). Der Bergmann Johannes Lang wird wegen des gleichen Delikts verurteilt. Auffallend ist, dass Eberhard Schreiber sich selbst auch nicht an bestehende Bestimmungen gehalten oder sie möglicherweise nicht gekannt hat. Er wurde deshalb am 19. August 1896 durch den Polizei-Sergeanten angezeigt, weil er „bei seinem Wohnhause in Oberfischbach einen Brunnen gräbt, ohne die polizeiliche Genehmigung nachgesucht zu haben“. Schreiber wird deshalb zu einer Geldstrafe von 3 Mark (20,40 Euro) verurteilt. Nachdem er die Genehmigung zum Brunnenbau nachträglich beantragt, wird die Strafe auf 2 Mark (13,60 Euro) herabgesetzt. Und da gibt es noch die etwas anderen Strafanzeigen: Die Bergleute Heinrich Kölsch und Johannes Gerhardt werden angezeigt, weil „sie es am 22. bzw. 23. September 1896 unterlassen haben, von dem bei ihren Schweinebeständen aufgetretenen verdächtigen Erscheinungen, welche den Ausbruch einer Seuche, nämlich des Rotlaufs, befürchten ließen, sofort der Polizeibehörde Anzeige zu machen“. Sie werden zu je 10 Mark (68 Euro) Geldstrafe und bei Nichtzahlung zu je zwei Tagen Haft verurteilt.
Illegal Steine aus Steinbruch geholt
Bei der Anzeige befindet sich eine Rechnung des Apothekers Siebel aus Freudenberg über 2,30 Mark (15,64 Euro) an die Gemeindekasse Oberfischbach. Es lässt sich nicht belegen, ist aber anzunehmen, dass im Gesamtzusammenhang noch (Tier?)Arznei benötigt wurde. Der Unternehmer Heinrich Müller aus Trupbach wird zur Anzeige gebracht, weil er „innerhalb der letzten 3 Monate in einem Steinbruch in Oberfischbach Steine gebrochen bzw. hat brechen lassen, ohne hierbei die bestehenden polizeilichen Vorschriften zu beachten “. Er wird zu einer Geldstrafe von 3 Mark (20,40 Euro) verurteilt – bei Nichtzahlung zu einem Tag Haft. Teo Schwarz