Spielhallen: Hilchenbach sollte die Steuern erhöhen
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Spielhallen machen in der Nach-Coronazeit wieder gute Gewinne. Wie hoch diese besteuert werden, legen die Kommunen fest.
© Quelle: Pixabay/Kai Sender
Hilchenbach. Es gibt wohl wenige Bezeichnungen, die irreführender sein könnten, als der Begriff Vergnügungssteuer. Denn das Vergnügen liegt bei Betrieben, die diese entrichten müssen, ausschließlich aufseiten des Betreibers. Allein schon die Zuordnung einer Spielhalle zur Unterhaltungsbranche ist ein sprachliches Unding. Denn in Spielhallen findet vieles statt, aber selten eine Unterhaltung. Die Spieler sitzen meist schweigend vor den Geräten, die Euro für Euro schlucken. Es stellt kein Problem dar, an einem einzigen Tag mehrere Hundert Euro in den Automaten zu versenken - bei gleichzeitig mehr als geringer Gewinnerwartung. Man könnte auch sagen, an den Geräten wird „automatisch verloren“.
Enorme Gewinne
In den beiden Jahren vor der Corona-Pandemie wurden auf dem deutschen Glücksspielmarkt enorme Gewinne erzielt - nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) 2018 fast 46 Milliarden Euro und ein Jahr später immer noch mehr als 44 Milliarden Euro. Die DHS geht davon aus, dass bei rund 2,7 Prozent der Menschen in Deutschland Hinweise auf eine Glücksspielstörung (Spielsucht) vorliegen. Schaut man sich die Zahl der Spieler in den Hallen an, dürfte diese - gemessen an der Bevölkerung - nicht deutlich höher liegen. Somit ergibt sich, dass in den Hallen viele Menschen zwanghaft dem Spiel nachgehen.
Eine Frage des Anstands
Doch, was hat das alles mit der Stadtverwaltung in Hilchenbach zu tun? Während bei anderen suchtgefährdenden Stoffen wie Drogen, Tabak und Alkohol der Bund mit Verboten, gesetzlichen Regelungen und hohen Steuern eingreift, ist die Vergnügungssteuer eine der wenigen Steuern, die die Kommune selbst festlegt. Deshalb sollte jeder, der sich nicht für den maximalen Steuersatz ausspricht, bedenken, dass er damit nicht nur das „Unternehmertum“ in seiner Stadt fördert, sondern auch die Spielsucht. Allein deshalb gebietet der Anstand, den Steuersatz so hoch wie eben möglich festzusetzen, um das Geschäft mit Sucht, Verarmung und menschlicher Isolation für die Betreiber so unattraktiv wie möglich zu machen. Am Mittwoch wird sich zeigen, wie Hilchenbach in Zukunft mit dem Thema umgehen wird.