„Dritter Weg“ Hilchenbach: Unerträgliche Beleidigungen
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Mit Beleidigungen und Verunglimpfungen gehen die Neonazis des Dritten Weges gegen ihre politischen Gegner vor.
© Quelle: Boris Roessler/dpa
Hilchenbach. Was müssen Demokraten in diesem Land ertragen? Offensichtlich viel, wenn man sich Urteile deutscher Gerichte zu Beleidigungen anschaut. Dabei gibt es die Tendenz, dass gerade Amtsträger noch mehr aushalten müssen als „Normalbürger“.
In seinen Mitteilungen geht „Der dritte Weg“ dabei über die Grenzen des Ertragbaren hinaus. Immer wieder wird Bürgermeister Kyrillos Kaioglidis seine Nationalität abgesprochen, indem die Rechtsextremen des „Dritten Weges“ ihn wahlweise als „wildgewordenen“ oder „amoklaufenden“ Griechen bezeichnen. An ihrem Haus haben die Neonazis gar ein Schild angebracht, auf dem zu lesen ist „Kyrillos Kaioglidis muss weg – wählt deutsch“.
Auch Mitarbeiter und Journalisten betroffen
Mittlerweile reicht es den Nazis aber nicht mehr, nur den Bürgermeister zu beleidigen, nun werden auch Mitarbeiter einbezogen, die von den Rechten als „asozial“ bezeichnet werden. Artikel über die Vorkommnisse in Zusammenhang mit der Partei werden gerne mal als „grenzdebil“ gebrandmarkt und Journalisten sowieso nur „Schreiberlinge“ oder „Tintenritter“ genannt.
Mehrere Vorstrafen
Nun kündigen die Rechten an, das „betrügerische Vorgehen des Bürgermeisters“ öffentlich zu machen. Dabei unterschlagen die Autoren dieser sogenannten Mitteilungen jedoch, dass es ihr Anführer, den sie Gebietsleiter West nennen, ist, der bislang in etlichen Verfahren schuldig gesprochen wurde. So ist er wegen Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Beleidigung verurteilt worden.
Es ist schon erstaunlich, dass ausgerechnet dieser Mann so sehr darauf pocht, dass all jene, die ihm und seiner menschenfeindlichen Gesinnung entgegentreten, als kriminell, minderwertig und asozial anzusehen sind.
Richtigstellung: In einer früheren Fassung hatten wir berichtet, dass der Gebietsleiter West „unter anderem“ und wegen Beleidigungen vorbestraft sei. Hierzu stellen wir richtig, dass er ausschließlich wegen der im angepassten Artikel nunmehr genannten Delikte verurteilt wurde.
Die Redaktion
SZ