Forderung nach Betretungsverbot landwirtschaftlicher Flächen
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Hundekot auf Wiesen und Feldern - nur eines von vielen Ärgernissen für Bauern. Die SZ-Berichterstattung schlägt hohe Wellen und wird nun auch in der Kreuztaler Politik diskutiert.
© Quelle: Anja Bieler-Barth
nja Kreuztal. Hundekot auf Wiesen und Feldern, Geländewagen, die landwirtschaftlich genutztes Grünland zu Trainingsfahrten nutzen: „Von Seiten der Landwirte wird vermehrt der Wunsch nach einem Betretungsverbot geäußert, z. B. von Mitte März bis Mitte Oktober“, wandte sich Dieter Gebauer (Grüne) im Kreuztaler Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt an die Verwaltung. Dabei bezog er sich auf den Artikel der Siegener Zeitung über den „Allrad-Terror“ und die mit „Häufchen“ reich gesäten Wiesen des Ehepaars Torsten Junge und Andrea Zimmermann vom Eichenhof.
Kommune hat bei landwirtschaftlichen Flächen keine Handhabe
„Grünland ist Gewerbefläche für die Bauern“, so Gebauer, der betonte, in Baden-Württemberg gebe es ein solches Betretungsverbot. Er fragte nach den städtischen Möglichkeiten, regulierend einzuwirken – und erhielt eine ernüchternde Antwort: Die Kommune habe keine Handhabe, betonte Bürgermeister Walter Kiß: „Es ist rechtlich nicht zugelassen, über ein privates Grundstück zu verfügen. Es hat aber auch niemand das Recht, anderer Leute Flächen zu betreten! Das Problem ist hier vor Ort nicht zu lösen.“ Ein Betretungsverbot per Verfügung – das gehe nur für öffentliche Flächen.