VWS kontrollieren Maskenpflicht
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/NOBVXDW2HDXK2S7DYHR3O42VLR.jpg)
Da ab Montag im ÖPNV das Tragen von „FFP 2“-Masken Pflicht ist, werden die VWS diese Pflicht bei ihren Fahrgästen auch kontrollieren.
© Quelle: kalle
sz Siegen. Seit dem 27. April 2020 besteht bei der Benutzung des ÖPNV in NRW die Verpflichtung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Diese Verpflichtung wurde nun durch die von Bund und Ländern am 19. Januar erlassenen Beschlüsse weiter konkretisiert. Als Mund- und Nasenschutz werden nunmehr nur noch „FFP 2“-Masken oder die medizinische OP-Maske zugelassen. Ein Halstuch oder Schal gelten nicht mehr als Mund- und Nasenschutz.
Die Verkehrsbetriebe Westfalen Süd GmbH weisen ihre Kunden darauf hin, dass ab sofort eine entsprechende Gesichtsmaske bei der Nutzung des ÖPNV getragen werden muss. „Damit unseren Kunden eine entsprechende Zeit zur Eingewöhnung gegeben ist, wird die Nutzung der vorgegebenen Masken in den Bussen der VWS erst ab Montag, 25. Januar, kontrolliert und auch eingefordert“, so VWS-Betriebsleiter Gerhard Bettermann. Für Fahrgäste, die der Tragepflicht einer solchen Maske nicht nachkommen möchten, besteht keine Beförderungspflicht.