sz - In den Martinikirchen Siegen und Netphen, in Nikolai und Marien, in der Stadtkirche Dillenburg und Laurentius Ferndorf finden sich Zeugnisse dieser Praxis.
sz Siegen / Netphen/Dillenburg. In jedem Jahr, jeweils am letzten Sonntag vor dem 1. Advent, dem Ewigkeitssonntag, gedenken ev. Christen seit Jahrhunderten in besonderer Weise ihrer verstorbenen Angehörigen.
sz - In den Martinikirchen Siegen und Netphen, in Nikolai und Marien, in der Stadtkirche Dillenburg und Laurentius Ferndorf finden sich Zeugnisse dieser Praxis.
sz Siegen / Netphen/Dillenburg. In jedem Jahr, jeweils am letzten Sonntag vor dem 1. Advent, dem Ewigkeitssonntag, gedenken ev. Christen seit Jahrhunderten in besonderer Weise ihrer verstorbenen Angehörigen. Durch die Verordnungen von König Friedrich-Wilhelm III. von Preußen vom 24. April und 25. November 1816 erfuhr er eine staatliche Anerkennung als „Totensonntag“. Friedhöfe und sonstige Ruhestätten werden an diesem Tag verstärkt besucht.
Bis zum Ergehen des Beerdigungsverbots in Kirchen vom 28. Juni 1770 (1), erlassen durch die nassauische Landesregierung von Dillenburg, war es erlaubt, Personen mit besonderer Lebensleistung sowie Adelige und Geistliche in Kirchen zu bestatten (2). Vorausgegangen war ein am 8. August 1765 ergangenes Verbot, welches Beerdigungen in der Stadtkirche von Dillenburg untersagte. Das „Preußische Landrecht“, das ab dem 1. Dezember 1825 auch für den Kreis Siegen galt, bestätigte die vorausgegangenen Regelungen.
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