Wer falsche Angaben auf den Kontaktliste in Restaurants macht, muss ab sofort mit einem Bußgeld rechnen. Die Wirte – hier Markus Boßlet vom Restaurant Bar in Siegen – sind in der aktuelle Coronaschutzverordnung aus der Schusslinie geraten.
js Siegen/Olpe. Mein Name ist Hase? Nein, mit einer solchen Behauptung soll nicht zu Spaßen sein – zumindest nicht, solange die Coronapandemie die Welt in Atem hält und die Rückverfolgung von Infektionsketten zu den entscheidenden Instrumenten gehört bei der Vermeidung eines weiteren gesellschaftlichen Shutdowns. Den möchte schließlich niemand so schnell erleben.
js Siegen/Olpe. Mein Name ist Hase? Nein, mit einer solchen Behauptung soll nicht zu Spaßen sein – zumindest nicht, solange die Coronapandemie die Welt in Atem hält und die Rückverfolgung von Infektionsketten zu den entscheidenden Instrumenten gehört bei der Vermeidung eines weiteren gesellschaftlichen Shutdowns. Den möchte schließlich niemand so schnell erleben. Bund und Länder hatten sich bereits am Dienstag darauf verständigt, dass künftig mindestens 50 Euro fällig werden, wenn Gäste in Restaurants oder Kneipen falsche Angaben in den Kontaktlisten machen. NRW macht die Sache nun noch deutlicher, verfünffacht den Mindestbetrag. Wer an Rhein, Ruhr oder Rothaarkamm falsche Angaben macht und dabei erwischt wird, der soll ab heute mit 250 Euro zur Kasse gebeten werden.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der am Mittwoch in Düsseldorf die nachjustierten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vorstellte, machte eines klar und deutlich: Nicht die Wirte sind es, die hier in die Verantwortung genommen werden – auch das war in den vergangenen Tagen diskutiert worden –, sondern diejenigen, die mit Phantasienamen um die Ecke kommen. „Das ist etwas anderes, als wenn man seine Maske mal vergisst“, sagt Laumann. Hier handele es sich um eine bewusste Täuschung. Die Höhe des Bußgeldes sei „gerade so angemessen“. Der Minister erwartet von den Behörden, dass sie nun strengere stichprobenartige Kontrollen durchführen.
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