Diese Regeln gelten jetzt für den Gottesdienst
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Während des Gottesdienstes gilt jetzt wieder die Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Zudem wird Abstand empfohlen.
© Quelle: kay
ihm Siegen/Olpe. Seit das Land NRW bei den Corona-Zahlen wieder die Inzidenzstufe 1 (Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner 10 bis 34,9) erreicht hat, gibt es eine gewisse Verunsicherung über die nun geltenden Regeln. Denn die Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe sind nach wie vor in Inzidenzstufe 0 eingeordnet, für sie gelten also weitgehende Lockerungen.
Dennoch hat das Land in seiner Verordnung auch das Leben in den Stufe-0-Kreisen seit 27. Juli deutlich eingeschränkt – und zwar auch das kirchliche Leben. Die beiden wichtigsten Änderungen für Gottesdienste, Konfi-Arbeit und Kreise: Es gilt die Maskenpflicht im Innenraum, der Mindestabstand wird wieder empfohlen.
Ev. Landeskirche von Westfalen und Erzbistum Paderborn beziehen sich auf kreisweite Inzidenzstufe
Sowohl die ev. Landeskirche von Westfalen als auch das Erzbistum Paderborn veröffentlichen auf ihren Webseiten detaillierte Empfehlungen für kirchliche Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen, beziehen sich aber dabei meist auf die kreisweite Inzidenzstufe. Beim Erzbistum Paderborn heißt es zum Beispiel: „Abstandsregeln, Gemeindegesang und einfache Rückverfolgbarkeit bestimmen sich nach der lokalen Inzidenzstufe im Kreis bzw. in der kreisfreien Stadt.“ De facto muss jedoch die Landesverordnung mit herangezogen werden, die eben Verschärfungen beinhaltet.
Insgesamt ein verwirrendes Potpourri von Verordnungen und Regelungen. Folgendes gilt derzeit:
- Gottesdienste: Maskenpflicht auch am Sitzplatz, Abstand empfohlen.
- Freiluftgottesdienste: keine Beschränkungen.
- Trauerfeiern/Trauungen: Maskenpflicht, Abstand empfohlen, allerdings nicht zwischen nahen Angehörigen bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen sowie Zusammenkünften unmittelbar vor dem Ort der Trauung.