ap Siegen/Bad Berleburg/Olpe. „Mein Telefon steht nicht still“, sagt Lars Martin, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Auch wenn es in NRW derzeit kein pauschales Beherbergungsverbot gebe, sei sowohl bei den Gästen als auch bei den Mitgliedern des Bundesverbandes die Verunsicherung enorm.
ap Siegen/Bad Berleburg/Olpe. „Mein Telefon steht nicht still“, sagt Lars Martin, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Auch wenn es in NRW derzeit kein pauschales Beherbergungsverbot gebe, sei sowohl bei den Gästen als auch bei den Mitgliedern des Bundesverbandes die Verunsicherung enorm. „Es herrscht einfach große Verwirrung, auch weil jedes Bundesland anders mit dem Thema umgeht“, erklärt Martin.
Der Grund für das Wirrwarr: Die meisten Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber beschlossen, die aus einem vom Ministerium festgelegten inländischen Risikogebiet kommen. Das Robert-Koch-Institut hat jedoch bislang formal kein deutsches Gebiet als solches ausgewiesen. Für den Fall dieser Ausweisung hat die NRW-Landesregierung bereits Ausnahmen formuliert: „Das Unterbringungsverbot gilt nicht für Gäste, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen.“
Wer in einem Hotel, einer Pension oder Jugendherberge übernachten möchte und aus einem Gebiet mit erhöhten Infektionsgeschehen stammt, braucht laut der aktuellen Schutzverordnung einen negativen Corona-Test, der maximal 48 Stunden alt ist. Ob diese Regelung von den Hoteliers in der Praxis angewendet wird, ist nach den aktuellen Aussagen der Landesregierung wieder eine andere Frage. Kontrolliert werde das in der Praxis nur „anlassbezogen“ und in einem Verdachtsfall, heißt es seitens der Stadt Siegen.
Torsten Manges, Pressereferent des Kreises Siegen-Wittgenstein, konkretisiert die derzeitige Lage wie folgt: „Es gilt in NRW die Coronaschutzverordnung vom 1. Oktober. Wer also aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommt, darf einreisen und auch in Hotels übernachten. Ob und wann das gegebenenfalls angepasst wird, hat das Land noch nicht mitgeteilt.“
Die sehr schwammigen Formulierungen seitens der Landesregierung sorgen nicht nur in der Bevölkerung und bei Übernachtungsgästen für Verwirrung. Große Verunsicherung über die Verordnungen und Verbote breitet sich eben auch in den Reihen der Hotelbetreiber aus.
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