Der Angeklagte wurde wegen vierfacher Vergewaltigung, davon dreimal in Tateinheit mit dem Verschaffen jugend-pornographischer Schriften, für schuldig befunden.
mick Siegen. Eine virtuelle Vergewaltigung stand seit Oktober im Mittelpunkt einer Verhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen. Am Montag hat das Gericht den vom BGH zurückverwiesenen Fall erneut entschieden und ist dabei zur gleichen Beurteilung gekommen, wie die 2.
mick Siegen. Eine virtuelle Vergewaltigung stand seit Oktober im Mittelpunkt einer Verhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen. Am Montag hat das Gericht den vom BGH zurückverwiesenen Fall erneut entschieden und ist dabei zur gleichen Beurteilung gekommen, wie die 2. Strafkammer im Jahr zuvor. Der 45-jährige Angeklagte wurde wegen vierfacher Vergewaltigung, davon dreimal in Tateinheit mit dem Verschaffen jugend-pornographischer Schriften, für schuldig befunden. Allerdings kamen Richterin Elfriede Dreisbach und ihre Kollegen zu einem etwas geringeren Strafmaß.
Fünf Jahre sind es hier, die 2. Kammer hatte noch drei Monate mehr ausgesprochen. Außerdem wird der Siegerländer zur Behandlung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Dadurch kann die Sicherungsverwahrung, die zuvor der Knackpunkt beim Bundesgerichtshof gewesen war, nicht mehr angeordnet werden.
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