Maskenpflicht in der Innenstadt von Siegen
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In der Siegener Innenstadt gilt ab Samstagmorgen eine Maskenpflicht.
© Quelle: Pixabay
sz Siegen. Die Vorgaben zum Schutz vor dem Coronavirus werden nach überschreiten des 50er-Inzidenz-Wertes umfangreicher. Jetzt hat der Kreis nach Rücksprache mit den Städten und Gemeinden auch in einigen Bereichen der Siegener Innenstadt das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Rahmen seiner Allgemeinverfügung angeordnet. Die Regelungen gelten ab Samstag.
Die Maskenpflicht gilt quasi von der City Galerie, vorbei am Sieg Carré bis zur Ecke Backwerk, von dort aus auf der kompletten Bahnhofstraße bis zum Euro Shop, Rund um das Gebäudeensemble am Kölner Tor sowie auf einem Stück Kölner Straße (vornehmlich vor dem Glashaus). Hinzu kommt der Scheinerplatz. Im "Verordnungsdeutsch" heißt das:
- Am Bahnhof 1-19 und 40 (außerhalb der Einrichtung ZOB)
- Bahnhofstraße 1-27 inkl. Bahnhofsbrücke
- Scheinerplatz
- Kunstweg
- Brüder-Busch-Straße
- Oberstadtbrücke
- Kölner Tor 4-10 und gegenüber 1-3
- Kölner Straße 64-66
Landrat Andreas Müller blickt mit Sorge auf die Entwicklung
„Mit Sorge beobachten wir alle die aktuellen Corona-Entwicklungen – sowohl in Siegen-Wittgenstein als auch darüber hinaus“, so Landrat Andreas Müller. „In ganz NRW und auch bundesweit gab es in den letzten Wochen einen rasanten Anstieg der Covid-19-Fälle. Die Pandemie stellt uns auf eine harte Geduldsprobe. Gegenseitige Rücksicht und Achtsamkeit sind jetzt mehr denn je von uns allen gefragt“, so der Behördenleiter weiter. „Für den Alltag bedeutet das, dass sich neben der Einhaltung der Corona-Schutzregeln jeder auch fragen sollte, welche persönlichen Kontakte und Zusammenkünfte wirklich zwingend notwendig sind. Die Einschränkungen der Kontakte auf ein Minimum ist notwendig, um so mögliche ‚Hotspots‘ zu vermeiden und das Ausbreiten des Virus zu verlangsamen“, appelliert der Landrat.