ihm Siegen/Bad Berleburg. Wenn sich am 6. November der neu gewählte Kreistag in der Bismarckhalle konstituiert, werden sich sieben verschiedene Fraktionen ihren Platz suchen müssen. Dem Vernehmen nach wird es weder Koalitionen noch politische Vereinbarungen zwischen den unterschiedlichen Kräften geben, die Politik der wechselnden Mehrheiten je nach Sachthema dürfte sich damit fortsetzen.
Eine prestigeträchtige Personalie steht gleich in der ersten Sitzung des neuen Kreistags an: Die Wahl der stellv.
ihm Siegen/Bad Berleburg. Wenn sich am 6. November der neu gewählte Kreistag in der Bismarckhalle konstituiert, werden sich sieben verschiedene Fraktionen ihren Platz suchen müssen. Dem Vernehmen nach wird es weder Koalitionen noch politische Vereinbarungen zwischen den unterschiedlichen Kräften geben, die Politik der wechselnden Mehrheiten je nach Sachthema dürfte sich damit fortsetzen.
Eine prestigeträchtige Personalie steht gleich in der ersten Sitzung des neuen Kreistags an: Die Wahl der stellv. Landräte. Es sollen wieder drei werden. Diesmal aber beansprucht die CDU als stärkste Fraktion nicht nur den ersten Stellvertreter-Posten für sich, sondern will auch die Position des dritten Stellvertreters besetzen.
In der abgelaufenen Wahlperiode war nach Jutta Capito (CDU) und Waltraud Schäfer (SPD) Karl-Ludwig-Bade (Grüne) 3. stellv. Landrat. Nach dem d’Hondtschen Zählverfahren hätte der CDU schon 2014 der dritte Stellvertreterposten zugestanden, damals überließen die Christdemokraten den Grünen das Amt.
Das ist im Jahr 2020 nicht mehr der Fall. „Sie wollten uns den Posten nicht überlassen“, bedauert Grünen-Fraktionssprecherin Christiane Berlin. Und das, obwohl die Grünen ihr Wahlergebnis deutlich verbessert haben und statt fünf nun acht Kreistagsmitglieder stellen.
Die Wahlvorschläge lauten nun:
1. stellv. Landrätin: Ursula Belz (CDU),
2. stellv. Landrätin: Waltraud Schäfer (SPD),
3. stellv. Landrat: André Jung (CDU).
Die Stellvertreterposten sind verbunden mit einer erhöhten Aufwandsentschädigung. Kreistagsmitglieder bekommen 457,10 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat. Für die 1. stellv. Landrätin kommt der dreifache Satz hinzu (plus 1371,30 Euro), für die weiteren Stellvertreter jeweils der eineinhalbfache Satz (plus 685,65 Euro).
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