Kirche zum „sicheren Raum“ machen
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Präses Annette Kurschus betonte die theologische Dimension der von der Synode getroffenen Beschlüsse.
© Quelle: SZ-Archiv
sz Bielefeld. Die erstmals komplett digitale tagende Synode der Ev. Kirche von Westfalen (EKvW) hat in dieser Woche eine Reihe von Beschlüssen auf den Weg gebracht. Es ging unter anderem um Klimaschutz, Rechtsextremismus, Digitalisierung, Flüchtlingshilfe und Bildungsgerechtigkeit. Präses Annette Kurschus betonte aber auch die theologische Dimension: „Die Welt braucht von uns die ernsthafte Frage nach Gott. Die Frage wohlgemerkt. Und nicht gleich die verdächtig schnellen Antworten.“ Das neue „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“, das die Synode beschlossen hat, schafft für alle kirchlichen Körperschaften verbindliche Regelungen zu Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung. Beruflich wie ehrenamtlich in der Kirche Tätige sollen intensiv geschult und für Risiken in der eigenen Einrichtung, Täterstrategien und die Not von Betroffenen sensibilisiert werden. Die wichtigsten Kernpunkte im Überblick:
Passgenaue Schutzkonzepte erarbeiten
Schutzkonzepte: Alle kirchlichen Körperschaften werden verpflichtet, für ihren Wirkungsbereich passgenaue Schutzkonzepte zu erarbeiten. Abstinenzgebot: Für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende wird nun ausdrücklich geregelt, dass sexuelle Kontakte bei Bestehen besonderer Macht-, Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisse unzulässig sind. Einstellungsausschluss: Wer wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurde, kann keine Tätigkeit im kirchlichen Kontext mehr aufnehmen. Führungszeugnis: Bei Einstellung und danach in regelmäßigen Abständen von längstens fünf Jahren müssen Mitarbeitende (im Haupt- und Ehrenamt) ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Meldepflicht: Alle Mitarbeitenden unterliegen einer Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder Verletzung des Abstinenzgebotes. Nach Ansicht von Landeskirchenrätin Barbara Roth, der zuständigen Juristin, wird das neue Kirchengesetz die Situation verändern: „Wo Präventionsmaßnahmen die Aufmerksamkeit für sexualisierte Gewalt geschärft haben, steigt das Risiko der Entdeckung. Dies wird potenzielle Täter und Täterinnen abschrecken, in der EKvW sexualisierte Gewalt auszuüben. Das Risiko, sexualisierte Gewalt zu erleben, soll so minimiert und Menschen vor Schaden und Leid bewahrt werden. Die kirchliche Arbeit wird so verlässlich zu einem sicheren Raum werden, auf den sowohl Kirchenmitglieder wie auch die Gesellschaft vertrauen kann.“ Das Flüchtlingsthema beschäftigte die Synode erneut. Die (EKvW) will sich weiterhin „für humanitäre Hilfen und faire Zukunftsperspektiven von Geflüchteten“ engagieren. Die Forderungen: Landesaufnahmeprogramm zur Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland in NRW: Wie die ev. Schwesterkirchen im Rheinland und in Lippe sehe man eine hohe Dringlichkeit, dass unmittelbar alle Flüchtlinge aus Moria und ein Großteil der Flüchtlinge von den anderen ägäischen Inseln in sichere und menschenwürdige Verhältnisse gebracht werden. Kirchengemeinden und Diakonische Werke seien bereit, die Aufnahme und die Integration der aufgenommenen Menschen zu unterstützen. 2000 zusätzlichen Geflüchteten könne somit geholfen werden. Berücksichtigung der Pandemielage bei Abschiebungen: Bei geplanten Abschiebungen müssten die individuellen Auswirkungen, das Erkrankungsrisiko und Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat in Bezug auf die SARS-Covid-2-Lage bei der Feststellung der Reisefähigkeit berücksichtigt werden. Soziale Beratung von Geflüchteten: „Gerade in Zeiten, in denen Nordrhein-Westfalen Asylsuchende für immer längere Zeit in zentralen Unterbringungseinrichtungen festhält, ist eine qualifizierte und behördenunabhängige Asylverfahrensberatung zur Wahrnehmung der Rechte der Geflüchteten unabdingbar.“
Kirchensteueraufkommen von 510 Millionen Euro erwartet
Kirchenasyl: „Die Landessynode dankt den kirchenasylgewährenden Kirchengemeinden für ihren Einsatz für Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit von schutzsuchenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und ermutigt sie, auch weiterhin in begründeten Einzelfällen Kirchenasyl zu gewähren. Sie dankt der Kirchenleitung für ihre Bemühungen, die fachliche Begleitung der kirchenasylgewährenden Kirchengemeinden dauerhaft sicherzustellen.“ Außerdem bittet die Landessynode die Kirchenleitung, „bei den staatlichen Stellen auf die Einhaltung der Absprachen zum Kirchenasyl von 2015 zu drängen, insbesondere auf die Abkehr von der Praxis, Flüchtlinge im Kirchenasyl als ‚flüchtig‘ einzustufen.“ Die ev. Kirche von Westfalen rechnet 2021 mit einem Kirchensteueraufkommen von 510 Millionen Euro. 11,6 Millionen Euro fließen zur Unterstützung finanzschwächerer Landeskirchen in Ost- und Mitteldeutschland in den Finanzausgleich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Von den verbleibenden 498,4 Millionen Euro gehen knapp 321 Millionen Euro an die 27 westfälischen Kirchenkreise mit ihren insgesamt 476 Gemeinden. Darin enthalten ist auch die Pfarrbesoldung. Der allgemeine Haushalt, der alle unmittelbaren Aufgaben der Landeskirche – von Ämtern und Werken bis zur Leitung und Verwaltung – umfasst, hat einen Etat von knapp 54,4 Millionen Euro. Knapp 55 Millionen Euro enthält der Haushalt für gesamtkirchliche Aufgaben – unter anderem für Aufgaben der EKD sowie Weltmission, Ökumene und Kirchlichen Entwicklungsdienst.
SZ