Der Bundestag hat eine Regelung festgelegt wie vorgegangen werden muss, wenn die Kapazitäten im Gesundheitssystem erschöpft sind und Ärzte, beispielsweise bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten, eine Reihenfolge festlegen müssen, wer zuerst behandelt wird. Wie die Regelung aussieht und was in den heimischen Kliniken darüber gedacht wird.
Siegen.Es ist ein Szenario, das die Krankenhäuser in der Region hoffentlich nie erleben müssen. Aufgrund von ausgeschöpften Kapazitäten entscheiden zu müssen, welche Patienten behandelt werden und welche nicht, ist wohl die schlimmste Situation, die man sich im Gesundheitswesen ausmalen kann. Durch die Pandemie ist das Thema „Triage“ verstärkt in den Fokus gerückt, nun hat der Bundestag Regeln geschlossen, wie in einem solchen Fall verfahren werden soll. Dabei soll maßgeblich nach der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ der Patienten entschieden werden, andere Kriterien wie das Alter oder eine Behinderung sollen keine Rolle spielen dürfen.
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