So wird der Bundeskanzler in Deutschland gewählt
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Am Mittwoch findet die Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland statt. Wir erklären, wie die Wahl abläuft.
© Quelle: Pixabay (Symbolfoto)
sz Berlin. Wer wird der nächste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland? Während diese Frage bereits vor der offiziellen Wahl von SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz am Mittwoch geklärt zu sein scheint, ist das "Wie" für viele Menschen immer noch unklar. Wir geben die Antwort und erklären, wie die Wahl zum Bundeskanzler abläuft und wo sie geregelt ist.
Anders als beispielsweise Bürgermeister und Landräte, wird der Bundeskanzler in Deutschland nicht direkt vom Volk gewählt. Vielmehr stimmen die Mitglieder des Bundestags über einen Wahlvorschlag ab, den der Bundespräsident abgibt. Das regelt Artikel 63 des Grundgesetzes (GG): "Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt."
Wahl zum Bundeskanzler: Bundespräsident schlägt Kandidaten vor
Dem Vorschlag gehen Gespräche zwischen Bundespräsident und Bundestagsfraktionen voraus, dennoch ist grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger, der mindestens 18 Jahre alt ist, wählbar. Ein Bundestagsmandat ist nicht nötig. Der Bundespräsident muss nicht zwangsläufig den Kanzlerkandidaten der geplanten Regierungskoalition vorschlagen.
Um Bundeskanzler zu werden, braucht der Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (also mehr als die Hälfte) der Stimmen (sog. Kanzlermehrheit). Der Bundespräsident ernennt den Kandidaten dann zum Kanzler. Damit Olaf Scholz für die nächsten vier Jahre Bundeskanzler und damit Nachfolger von Angela Merkel (CDU) wird, müssen bei der Wahl am Mittwoch 369 der insgesamt 736 Bundestagsabgeordneten für ihn stimmen. Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen kommt zusammen auf 416 Stimmen, 47 mehr, als Scholz benötigt.
Wahl zum Bundeskanzler: Zweiter Wahlgang binnen 14 Tagen
Wenn der Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit erhält, muss der Bundestag innerhalb von 14 Tagen erneut wählen. Die Zahl der Wahlgänge in diesen zwei Wochen ist nicht begrenzt, der Kandidat braucht aber weiterhin die absolute Mehrheit, um Bundeskanzler zu werden. Allerdings muss der Wahl dann kein Vorschlag durch den Bundespräsidenten mehr vorausgehen. Wird auch binnen dieser Frist kein neuer Kanzler gewählt, findet laut Grundgesetz "unverzüglich" ein neuer Wahlgang statt, in der dann derjenige Kandidat zum Bundeskanzler gewählt wird, der mehr Stimmen als die anderen erhält (relative oder einfache Mehrheit) - das muss nicht zwangsläufig mehr als die Hälfte aller Stimmen sein, gerade bei mehr als zwei Kandidaten.
Erreicht der gewählte Kandidat bei diesem dritten Wahlgang die absolute Mehrheit, ernennt der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen zum neuen Bundeskanzler. Bei einer relativen oder einfachen Mehrheit hat der Bundespräsident die Wahl, entweder den Kandidaten zum Kanzler zu ernennen - oder den Bundestag aufzulösen (Art. 63 Abs. 4 GG). Übrigens: Alle bisherigen Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wurden im ersten Wahlgang gewählt.
SZ